Das politische System der Bundesrepublik Föderalismus und Wahlen in Deutschland
Hauptinhalt
12. März 2016, 12:39 Uhr
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Nicht nur Angela Merkel als Bundeskanzlerin verantwortet Entscheidungen. Auch die Bundesländer haben eigene kleine Regierungen. In drei Bundesländern am 13. März 2016 gewählt: in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
In Deutschland gibt es strenge Regeln, die eine Wahl vor Betrug schützen sollen. Es gelten die Prinzipien einer freien, geheimen, allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Wahl. Das legt das Grundgesetz im Artikel 38 fest.
Wählen dürfen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in dem Bundesland haben, in dem gewählt wird.
Die Aufteilung Deutschlands in einzelne Länder hat eine historische Tradition und dient unter anderem dem Schutz der Demokratie vor einseitiger Machtausübung. Dabei arbeiten die Länder eng mit dem Bund zusammen und können im Bundesrat auch an der Bundes-Gesetzgebung mitwirken. Dabei regelt das Grundgesetz, für welche Fragen der Bund, dessen Oberhaupt Kanzlerin Merkel ist, zuständig ist und welche Fragen die Länder selbst, wie etwa Sachsen-Anhalt, regeln können.
Außerdem haben die Bundesländer eine große Wichtigkeit für die Identifikation der Menschen mit ihrem Lebensort. Der Föderalismus ermöglicht so eine Berücksichtigung regionaler Unterschiede in Deutschland. "Wo kommst Du her?" fragt man sich also auch unter Deutschen und antwortet dann aus "Sachsen-Anhalt" oder aus "Bayern". Verschiedene regionale Traditionen, etwa beim Essen, der Musik oder auch religiösen Prägungen, machen die Länder aus.
Aber die Länder haben auch ihre eigenen Regierungen, Parlamente, Gelder und Hauptstädte. Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt ist Magdeburg. Hier sitzen das Landesparlament und ein Teil seiner Ministerien.
Wer kann was entscheiden?
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist an vielen Stellen, vor allem, wenn es um die Finanzierungen geht, verflochten. Der Bund ist zum Beispiel für die Themen Außenpolitik oder Verteidigung zuständig. Die einzelnen Länder haben unter anderen Kompetenzen in den Bereichen Bildung oder Kultur. So gibt es bei 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu Schulabschlüssen oder Unterrichtsinhalten.
Wenn es um Asylverfahren, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen geht, sind sowohl Bund als auch Länder verantwortlich.
Das BAMF, welches über die Asylanträge entscheidet, ist dabei eine Bundesbehörde. Die Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen aber wird durch die einzelnen Länder organisiert.