Immunität aufgehoben Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bitterfelder AfD-Abgeordneten Ziegler
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18. Oktober 2022, 18:19 Uhr
Wegen des Anfangsverdachts des Subventionsbetrugs ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Bundestagabgeordneten Kay-Uwe Ziegler. Er soll als Betreiber eines Bekleidungsgeschäftes unrechtmäßigerweiser Corona-Soforthilfen beantragt haben. Der Bundestag hat seine Immunität aufgehoben. Ziegler spricht von einem "absurden" Vorwurf und will das Geld längst zurückgezahlt haben.
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Der Bundestag hat die Immunität seines Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler aufgehoben. Das Parlament folgte am Donnerstagabend einer Empfehlung seines Immunitätsausschusses. Damit können die Strafbehörden Ermittlungen gegen Ziegler nachgehen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt gegen den AfD-Politiker wegen des Anfangsverdachts des Subventionsbetrugs. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag MDR SACHSEN-ANHALT.
Ziegler nennt Vorwurf "absurd"
Ziegler soll unrechtmäßig Corona-Soforthilfen beantragt und erhalten haben. Er führt in Bitterfeld-Wolfen ein Textilgeschäft mit zwei Läden. Für diese, so sagte es Ziegler dem MDR, beantragte er Ende März 2020 Hilfen, um Miet- und Energiekosten decken zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren die Läden bereits seit einigen Tagen durch landesweite Anordnung Corona-bedingt geschlossen.
Laut Ziegler erhielt er die beantragten 12.096 Euro von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Über ein Jahr später, im Juli 2021, soll diese die Mittel aber zurückgeforderten haben. Der Verdacht: Das Unternehmen sei auch ohne Corona-Notlage kaum überlebensfähig gewesen. Ziegler hätte kein Geld erhalten dürfen.
Der Abgeordnete bestreitet das und nennt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft "absurd". Er sagt, er habe sowohl 2019 als auch 2020 einen Gewinn erwirtschaften können. Sowohl sein Steuerberater als auch die zuständige Industrie- und Handelskammer hätten seinen Antrag derweil für berechtigt gehalten. Dennoch habe er die Hilfen bereits im August 2021 mit Zinsen und Gebühren zurückgezahlt.
Vorwürfe wären beinahe schon vor Gericht geklärt worden
Ende 2021 wäre ihm dann bekanntgemacht worden, dass Ermittlungen gegen ihn laufen. Ein später angesetzter Gerichtstermin sei dann aber in diesem Jahr wieder abgesagt worden. Laut Staatsanwaltschaft lag das an Zieglers Mandat: Dem Gericht sei zuvor nicht bekannt gewesen, dass Ziegler mittlerweile im Bundestag saß und Immunität genoss.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) konnte zunächst keine Angaben zum Verfahren machen und teilte am Dienstag lediglich allgemein mit, jedes Unternehmen habe eine Verantwortung dafür, dass Soforthilfen "korrekt beantragt und eingesetzt wurde". Einschließlich Nachweis. Bei einem Verdacht auf Subventionsbetrug sei man verpflichtet, die Ermittlungsbehörden einzuschalten.
Ziegler ist dabei kein Einzefall: Laut IB hat man bereits in 265 Vorgängen zur Corona-Soforthilfe Strafanzeigen gestellt.
MDR (Thomas Vorreyer, Jana Merkel) | Erstmals veröffentlicht am 14.10.2022 13:15
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. Oktober 2022 | 15:00 Uhr
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