Unterstützung für Familien Unterrichtsmaterial oder Schulessen: Fördergeld wird meist nicht abgerufen
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18. Juni 2023, 11:22 Uhr
Vielen Familien in Sachsen-Anhalt sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, beispielsweise bei Kosten für Klassenfahrt, Mittagessen oder Schulbedarf. Allerdings werden Fördermittel teilweise nicht ausreichend abgerufen.
- In Sachsen-Anhalt erhalten mehrere zehntausend Kinder staatliche Unterstützung.
- Teilweise wird aber Geld nicht abgerufen, unklar sind dafür allerdings die Gründe.
- Im vergangenen Jahr hat das Land Kinder und Jugendliche mit rund 26 Millionen Euro gefördert.
In Sachsen-Anhalt bekommen Zehntausende Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien staatliche Zuschüsse. Wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Kinder aus Hartz-IV-Familien mindestens eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen. Dazu zählen Zuschüsse für Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder kulturelle Teilhabe. Zudem haben auch Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag einen Anspruch auf diese Unterstützung.
Es ist schwierig zu sagen, wie viele Anspruchsberechtigte tatsächlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen und wie viele sie nicht nutzen. Zur Zielgruppe der Leistungen gehören laut Sozialministerium rund 89.000 Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II bezogen. Das Ministerium wies darauf hin, dass sich die Zahl auf die Altersgruppe von null bis 25 Jahren bezieht. Bei Kleinkindern gebe es "praktisch kaum Bedarfe für Bildung und Teilhabe".
Knapp hundert Euro pro Familie
Kinder aus Hartz-IV-Familien würden durchschnittlich Leistungen in Höhe von monatlich 95,09 Euro erhalten, wenn sie das Bildungs- und Teilhabepaket komplett in Anspruch nehmen, so das Ministerium. Nicht eingerechnet seien die außerschulische Lernförderung und die Schülerbeförderung. Allerdings würden in der Praxis meist nicht alle förderfähigen Aktivitäten zugleich genutzt.
"Obgleich die Leistung seit 2019 als Pauschale von 15 Euro monatlich besonders niedrigschwellig ausgestaltet ist und daher keiner kleinteiligen Abrechnung bedarf, ist die Inanspruchnahme weiterhin geringer als erhofft", hieß es aus dem Ministerium. Allerdings stünden den Kindern und Jugendlichen häufig von vornherein kostenfreie Angebote etwa im Bereich des Jugendsports zur Verfügung.
Einfache Beantragung, wenige Nachweise
Der Verwaltungsaufwand für die Eltern sei Rückmeldungen aus der Praxis zufolge eher gering, hieß es aus dem Sozialministerium. In der Regel genüge es, der zuständigen Behörde die relevanten Nachweise rechtzeitig vorzulegen. Dazu gehörten die Mitteilung einer Klassenfahrt, die Anmeldung zum gemeinschaftlichen Mittagessen oder die Anmeldung in einem Sportverein, jeweils verbunden mit dem Zahlungsziel. Die Behörde rechne dann mit den Anbietern ab.
Die meisten Komponenten der Bildungs- und Teilhabe-Leitungen würden gut in Anspruch genommen. "Dies betrifft in besonderem Maße Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen oder das Schulbedarfspaket." Beim Budget für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wolle das Land Sachsen-Anhalt die Nutzung ausbauen. Ziel sei eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen.
In Summe wurden laut dem sachsen-anhaltischen Sozialministerium im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Euro für Zuschüsse zu Klassenfahrten gezahlt, über sechs Millionen für persönlichen Schulbedarf und 3,7 Millionen Euro für Lernförderung sowie 13 Millionen Euro für die Mittagsverpflegung. 800.000 Euro flossen in die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Summe für alle Leistungen lag den Angaben zufolge bei knapp 26,3 Millionen Euro.
dpa, MDR (Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 18. Juni 2023 | 08:00 Uhr
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