Ein Schüler vor einer leeren Tafel
Für lernbehinderte Schüler war der Zugang zu einem Abschluss bisher erschwert. (Symbolbild) Bildrechte: imago/photothek

Abschluss mit Lernbehinderung Förderschüler sollen leichter Hauptschulabschluss bekommen

15. Mai 2024, 10:24 Uhr

Ab dem neuen Schuljahr erleichtert Sachsen-Anhalt für Förderschüler mit Lernbehinderung den Erwerb des Hauptschulabschlusses. Dafür werden "Besondere 10. Klassen" an zehn Förderschulen eingerichtet. Bisher gingen lernbehinderte Förderschüler in der Regel ohne Abschluss von der Schule.

Ab dem kommenden Schuljahr wird es für Förderschüler mit Lernbehinderung leichter, den Hauptschulabschluss zu erwerben. Das hat das Bildungsministerium des Landes MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mitgeteilt.

Zehn der 27 Förderschulen richten spezielle Klassen ein

Förderschüler mit Lernbehinderung konnten bislang direkt an ihren Förderschulen keinen Hauptschulabschluss machen und zählten damit als Schulabbrecher. Mit dem neuen Schuljahr werden an zehn der 27 Förderschulen für Lernbehinderte sogenannte "Besondere 10. Klassen" eingerichtet. Dort wird der Stoff der 9. Klasse wiederholt und am Ende der Hauptschulabschluss erreicht.

Eine dieser Klassen wird gerade in der Förderschule "Pestalozzi" in Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz eingerichtet. Wie Schulleiterin Anne Führer-Patz MDR SACHSEN-ANHALT sagte, ist die Neuerung mit großem Aufwand verbunden. Es müssten neue Unterrichtsmaterialien bestellt werden, nach denen auch an allgemeinen Schulen unterrichtet werde. Außerdem werde rechnerisch mehr als eine zusätzliche Lehrkraft nötig. Nach Aussagen von Führer-Patz ist das Interesse bei Schülern und Eltern gleichermaßen hoch. Allein an ihrer Schule wollten 17 Schüler den Hauptschulabschluss erwerben.

Abschluss bislang nur über Umwege

Zugelassen für den Hauptschulabschluss wird, wer in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Biologie, Physik und Chemie einen Notendurchschnitt von mindestens 2,6 erreicht. Bisher gingen lernbehinderte Förderschüler ohne Schulabschluss von der Schule und zählten als Schulabbrecher. Sie konnten nur im Rahmen eines Berufsvorbereitendenden Jahres (BVJ), des Besuchs einer sogenannten Kooperationsklasse oder durch einen Wechsel an eine allgemeine Schule den Hauptschulabschluss erwerben.

Derzeit können Förderschulen für Lernbehinderte auf freiwilliger Basis entscheiden, ob sie die "Besondere 10. Klasse" zum Erwerb des Hauptschulabschluss anbieten oder nicht.

MDR (Marc Weyrich, André Plaul)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. Mai 2024 | 14:00 Uhr

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