Chronologie des Jahres 2021
Dezember 2021
Montag, 27. Dezember – Erneut Proteste in Sachsen-Anhalt gegen die Corona-Politik
In Sachsen-Anhalt gehen erneut Tausende Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße. In Magdeburg ziehen rund 5.000 Menschen vom Domplatz aus durch die Stadt. Auch in Halle versammeln sich bei einer Protestaktion rund 2.200 Menschen. In Halberstadt und Naumburg nehmen über 1.000 Menschen an den Demonstrationen teil.
Sonnabend, 25. Dezember – 100 Tage Landesregierung: Kritik von der Opposition
Die Opposition im Landtag von Sachsen-Anhalt kritisiert nach 100 Tagen Schwarz-Rot-Gelb die neue Landesregierung. Vor allem die Corona-Politik treibt AfD, Linke und Grüne um, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.
Dienstag, 21. Dezember – Neue Eindämmungsverordnung: Clubs und Diskotheken müssen schließen
Das Kabinett der Landesregierung beschließt die dritte Änderung zur 15. Eindämmungsverordnung. Über Weihnachten und Silvester gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Für Menschen, die geimpft oder genesen sind, werden reduzierte Kontakte empfohlen. Landkreise und Kommunen können strengere Regeln aufstellen. Im Handel gilt weiter die 2G-Regel – außer in Lebensmittelgeschäften. Die Clubs und Diskotheken in Sachsen-Anhalt müssen ab 23. Dezember schließen.
Dienstag, 14. Dezember – Landtag stellt epidemische Lage fest
In Sachsen-Anhalt gilt wieder die sogenannte epidemische Lage. Das hat der Landtag am Dienstag festgestellt. Dem Beschluss, der mit breiter Mehrheit getroffen wurde, war eine lebhafte Debatte vorausgegangen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) verwies dabei auf die aktuellen Zahlen bei der Sieben-Tage-Inzidenz und der Hospitalisierungsrate. Sie würde sich mehr Dynamik beim Impfen wünschen, so Grimm-Benne. Und weil die Impfquote unterdurchschnittlich sei, müsse alles getan werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Montag, 13. Dezember – Start für Corona-Impfungen bei Kinder zwischen fünf und elf Jahren
In Sachsen-Anhalt beginnt die Auslieferung des Impfstoffs für Kinder zwischen fünf und elf Jahren. Dafür stehen laut Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne 87 Kinder- und Jugendärzte bereit. Zudem organisieren die Landkreise und kreisfreien Städte zusätzlich niedrigschwellige Impfangebote. Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ist der mRNA-Impfstoff von Biontech zugelassen. Dieser ist niedriger dosiert als für Jugendliche und Erwachsene. Für die Grundimmunisierung werden zwei Dosen im Abstand von drei Wochen verabreicht.
Montag, 6. Dezember – Strengere Corona-Regeln im Einzelhandel und bei Kontakten
In Sachsen-Anhalt gelten strengere Corona-Regeln. Der neuen Landesverordnung zufolge dürfen Einzelhandelsgeschäfte ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Ausnahmen gelten für Geschäfte zur Grundversorgung wie Supermärkte und Drogerien. Für Ungeimpfte gelten zudem strenge Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nur noch Personen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen.
Bei Sport- und Kulturgroßveranstaltungen darf maximal die Hälfte der örtlichen Kapazität genutzt werden, drinnen dürfen demnach höchstens 5.000 Personen sein, im Freien maximal 15.000. Im Unterricht an den Schulen muss außerdem in allen Klassenstufen eine Maske getragen werden.
November 2021
Freitag, 26. November – Erste Landkreise wegen Corona am Limit
In Sachsen-Anhalt melden zwei Landkreise: Wir sind wegen der Pandemie am Limit. Harz-Landrat Thomas Balcerowski sagt: "Die Harzer Krankenhäuser sind voll. Es darf nichts passieren, kein Herzinfarkt, kein Schlaganfall, kein Verkehrsunfall. Ansonsten liegt man im Flur und stirbt. Und das wollen wir verhindern." Im Landkreis werden die Regeln auf 2G+ als Standard verschärft. Der Landkreis Wittenberg meldet: Wir haben keine Chance mehr, bei der Kontaktverfolgung hinterher zu kommen.
Mittwoch, 24. November – 2G in vielen Freizeit-Bereichen und vorgezogene Weihnachtsferien
Seit dem 24. November gelten in Sachsen-Anhalt schärfere Corona-Maßnahmen. In vielen öffentlichen Bereichen haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Die sogenannte 2G-Regel gilt unter anderem für die Innen-Gastronomie, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und für den Vereinssport. In Bussen und Bahnen müssen Fahrgäste einen entsprechenden Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Auch auf Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern hat die neue Corona-Landesverordnung Auswirkungen. Der Beginn der Weihnachtsferien wird vorgezogen. Letzter Schultag ist der 17. Dezember. Die Schulen bleiben damit insgesamt drei Wochen geschlossen. Zusätzlich gilt ab kommender Woche eine tägliche Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte. Außerdem ist die Präsenzpflicht aufgehoben, so dass auch wieder Wechsel-Unterricht mit aufgeteilten Schulklassen möglich ist.
Samstag, 13. November – neue Corona-Regeln treten in Kraft
In Sachsen-Anhalt gelten seit dem 13. November neue Corona-Regeln. Neuerungen gibt es unter anderem bei der Testpflicht für Pflegekräfte und bei der Maskenpflicht an Schulen. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt bis einschließlich 17. Dezember.
Freitag, 12. November – Corona-Inzidenz steigt auf neuen Rekordwert von 269,3
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist für Sachsen-Anhalt am Freitag einen neuen Höchstwert bei der Corona-Inzidenz auf. Er liegt jetzt bei 269,3. Am Donnerstag hatte die Inzidenz bei 232,5 gelegen. In absoluten Zahlen wurden innerhalb eines Tages 1.597 Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt bekannt. Den bisher höchsten Inzidenzwert für Sachsen-Anhalt hatte das RKI am 15. Januar 2021 gemeldet. Damals lag er bei 243,1.
Mittwoch, 3. November – Sachsen-Anhalts Corona-Inzidenz liegt über Bundesschnitt
Erstmals seit Mai 2021 liegt die Corona-7-Tage-Inzidenz von Sachsen-Anhalt über der bundesweiten 7-Tage-Inzidenz. Sie liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 147. In Sachsen-Anhalt verzeichnet der Altmarkkreis Salzwedel mit etwa 418 die höchste Inzidenz. In einem Altenheim in Salzwedel haben sich 38 Personen mit dem Virus infiziert, darunter Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal. Vier Infizierte sind gestorben.
Oktober 2021
Dienstag, 5. Oktober – Corona-Verordnung wird verlängert
In Sachsen-Anhalt wird die aktuelle Corona-Verordnung bis Mitte November verlängert. Das teilte das Sozialministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Demnach wird die Verordnung, die planmäßig am Donnerstag ausgelaufen wäre, bis auf den 12. November verlängert. Inhaltlich werde sich nichts ändern. Somit bleiben zum Beispiel Unter-18-Jährige weiterhin von den Einschränkungen durch die sogenannten 2G- oder 3G-Regeln ausgenommen. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Sachsen-Anhalt zuletzt wieder gestiegen. Dem Robert-Koch-Institut zufolge lag sie am Morgen bei 44,7. Die regionalen Unterschiede sind groß. So lag der Burgenlandkreis bei 88,4, die Stadt Halle hingegen bei 17,7.
September 2021
Dienstag, 14. September – Sachsen-Anhalt ermöglicht 2G-Regelung
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat ein so genanntes 2G-Optionsmodell beschlossen. Damit können Gastronomen und Veranstalter entscheiden, nur noch geimpfte und genesene Gäste einzulassen. Dafür würden dann Beschränkungen - wie Abstandsregeln, Maskenpflicht und Personenobergrenzen - wegfallen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürften vorerst ohne Nachweise eingelassen werden.
Die Landesregierung betonte, es handele sich um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung. Wahlweise könne auch weiterhin die 3G-Regel, also mit Getesteten, angewandt werden. Dann müssten jedoch weiterhin die Corona-Beschränkungen eingehalten werden. Die neue Regelung gilt bis vorerst 7. Oktober.
Donnerstag, 9. September – Kein einheitliches Vorgehen bei steigenden Inzidenzen
Jede Region in Sachsen-Anhalt soll selbst entscheiden, wie bei steigenden Corona-Fallzahlen reagiert wird. So sehen es die aktuellen Regelungen des Landes vor. Doch die allgemeinen Vorgaben werden unterschiedlich interpretiert, konkrete Maßnahmen sind ungeklärt. Das ergab eine Recherche von MDR SACHSEN-ANHALT.
Montag, 6. September – Neue Quarantäne-Regeln für Schulen
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf neue Quarantäne-Regeln an Schulen geeinigt. Demnach soll es künftig möglich sein, mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne auf fünf Tage zu verkürzen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) lobte im Anschluss die Beschlüsse der Gesundheitsminister.
August 2021
Montag, 23. August – Neue Corona-Regeln mit mehr Handlungsspielraum
In Sachsen-Anhalt gelten seit Montag neue Regeln zur Corona-Pandemie. Dadurch bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte mehr Handlungsspielraum in der Bewertung der Corona-Lage. Neben der Zahl der Neuinfektionen können weitere Faktoren wie die Impfquote und die Auslastung der Intensivbetten herangezogen werden. So kann unter Umständen die bundesweit geltende 3G-Regel umgangen werden.
Dienstag, 17. August – Regierung will neben der Inzidenz auf weitere Kriterien schauen
Sachsen-Anhalt will zur Beurteilung der Pandemiesituation künftig neben der 7-Tage-Inzidenz auch andere Kriterien betrachten. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) teilte mit, dass auch die Auslastung der Intensivbetten, die Schwere der Verläufe, die Zahl der beatmeten Patientinnen und Patienten sowie die Impfquote in den jeweiligen Landkreisen und Regionen eine Rolle spielen sollen.
Zudem sollen Schülerinnen und Schüler mit Beginn des neuen Schuljahres regelmäßig getestet werden. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) unterstrich zudem, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen ließen, ihre Schulpflicht verletzen würden. Da ab dem kommenden Schuljahr wieder die Präsenzpflicht gelte, drohe somit auch ein Bußgeld.
Dienstag, 10. August – Nach Bund-Länder-Konferenz: kaum Änderungen für Sachsen-Anhalt
Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossenen Änderungen der Corona-Maßnahmen haben kaum Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt. Das haben Ministerpräsident Reiner Robra und Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (beide CDU) nach den Gesprächen erklärt. Vieles was besprochen wurde, steht demnach schon in der aktuellen Landesverordnung. Ab dem 23. August soll die sogenannte 3G-Regel wieder greifen. Für viele Aktivitäten in Innenräumen müssen Besucher und Besucherinnen geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ getestet sein. Die Regel gilt bereits ab einer Inzidenz von 35 und greift beispielsweise ab 11. August im Landkreis Stendal.
Montag, 2. August – Altmarkkreis Salzwedel drohen wegen steigender Inzidenz Corona-Einschränkungen
Innerhalb eines Wochenendes ist die 7-Tage-Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel sprunghaft angestiegen. Lag die Zahl in der letzten Juli-Woche noch bei null, stieg der Wert laut Robert Koch-Institut am Sonntag und Montag auf 40,9. Damit ist der Landkreis zu einem der Landkreise mit der höchsten Corona-Inzidenz deutschlandweit geworden. Erste Lockerungen werden deshalb wohl zurückgenommen werden müssen.
Juli 2021
Mittwoch, 14. Juli – Lockerungen bei Großveranstaltungen und Testpflicht
In Sachsen-Anhalt gelten ab 14. Juli neue Corona-Regeln. Vorgesehen sind vor allem Lockerungen bei der Testpflicht und bei Sportveranstaltungen. Stadien dürfen wieder bis zur Hälfte mit Besuchern gefüllt werden. Hotelgäste müssen nur noch bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen und nicht mehr alle 72 Stunden.
Juni 2021
Sonntag, 27. Juni – Weitere Corona-Lockerungen in den Kreisen
Wegen der niedrigen Corona-Infektionszahlen lockern die meisten Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts weitere Regeln. So entfällt vielerorts die Testpflicht. Im Landkreis Mansfeld-Südharz und im Landkreis Stendal wird die Testpflicht ab 28. Juni ausgesetzt. Überschreitet einer der Kreise oder Städte den Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgen Tagen, muss laut Corona-Landesverordnung wieder getestet werden.
Donnerstag, 17. Juni – 14. Eindämmunsgverordnung tritt in Kraft
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine Vielzahl von Corona-Lockerungen vorgestellt. So wird die Maskenpflicht entschärft. Außerdem entfällt unter bestimmten Bedingungen die Testpflicht. Die Verordnung gilt ab 17. Juni bis zum 14. Juli 2021.
Mittwoch, 2. Juni – Weitere Lockerungen für Freizeit und Tourismus
Die Sachsen-Anhalter können seit 2. Juni wieder mehr Freiheiten genießen. Die Landesregierung hat im Bereich Freizeit und Sport die Corona-Einschränkungen gelockert. Wer künftig draußen in einer Gaststätte sitzt, braucht keinen negativen Test mehr. Freibäder dürfen öffnen - ohne Testpflicht. Auch beim Sport ist jetzt mehr möglich, etwa Kurse in Fitnesse-und Yogastudios. Hier sind Corona-Tests notwendig. Beim Training in Innenräumen entfällt die Personenbeschränkung. Auch Theater und Kinos können für Besucher öffnen, die negativ getestet sind. Die Lockerungen greifen aber nur dann, wenn die Inzidenz in der Region fünf Tage lang unter 35 liegt.
Mai 2021
Montag, 31. Mai – Schulen starten in Regelbetrieb
Für tausende Schüler in Sachsen-Anhalt hat wieder der ganz normale Unterricht begonnen. Das heißt, die Klassen müssen nicht mehr geteilt werden, alle sitzen gemeinsam im Klassenraum. Grund dafür ist, dass die Corona-Inzidenz in den Landkreisen unter 100 liegt. Die Testpflicht und die Hygieneregeln gelten aber weiter.
Dienstag, 25. Mai – 13. Corona-Landesverordnung in Kraft
Die 13. Corona-Eindämmungsverordnung ist offiziell in Kraft getreten. Sie gilt in allen Kreisen und kreisfreisten Städten, die von der Bundesnotbremse befreit sind – noch sind dies nicht alle Regionen Sachsen-Anhalts. Die neue Verordnung gibt vor allem für Handel, Kultur und Sport Öffnungsperspektiven. Sie soll bis zum 13. Juni gelten.
In einer Pressekonferenz am Nachmittag kündigt Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an, dass sich die Landesregierung erst in der ersten Junihälfte mit weiteren Lockerungen befassen wolle. Es müsse behutsam vorgegangen werden.
Donnerstag, 20. Mai – Weitere Lockerungen nach Pfingsten, Schulen öffnen wieder für alle
Die Landesregierung hat weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie angekündigt. Ab Dienstag nach Pfingsten (25. Mai) dürfen demnach Fitness- und Sportstudios wieder öffnen, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegt. Auch Schwimmhallen dürfen dann wieder besucht werden. Hotels und Restaurants können ihren Innenbereich bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Kultureinrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen. Die Lockerungen können Genesene, vollständig Geimpfte und negativ Getestete in Anspruch nehmen.
Auch die Schulen sollen nach den Pfingstferien wieder für alle Schülerinnen und Schüler öffnen. Das sieht die neue Landesverordnung vor, die nach Pfingsten in Kraft tritt. Demnach können sich die Grundschulen von Dienstag an wieder auf den Vollbetrieb einstellen. Dabei gibt es laut Bildungsminister Marco Tullner wieder feste Gruppen, in denen die Kinder unterrichtet werden. Weiterführende Schulen sollen ab dem 7. Juni in den Vollbetrieb gehen. Die Präsenzpflicht bleibe jedoch ausgesetzt. Tullner verwies darauf, dass die neuen Regelungen bis zu den Sommerferien gelten sollen.
Sonnabend, 8. Mai – Sachsen-Anhalt erlaubt leichte Öffnungen, sofern stabile Inzizdenz unter 100 vorliegt
Mit diesem Sonnabend sind in Sachsen-Anhalt wieder Öffnungsschritte erlaubt. Der Grund: Das Land hat eine neue Landesverordnung erlassen, die das für Regionen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 100 zulässt. Das trifft aktuell nur auf die Stadt Magdeburg zu. Insgesamt sind die 7-Tage-Inzidenzen aber auch in anderen Landkreisen und Städten rückläufig. Hier die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt im Überblick – die ab Sonntag schon in Magdeburg zum Teil umgesetzt werden können:
Freitag, 7. Mai – Nach der Corona-Notbremse: Magdeburg steht vor gelockerten Regeln
Als erste Region in Sachsen-Anhalt darf die Stadt Magdeburg die Corona-Notbremse wieder lösen. Am Freitag, 7. Mai, gab die Stadt eine entsprechende Erklärung ab. Demnach gelten ab Sonntag (9. Mai 2021) gelockerte Regeln in der Landeshauptstadt. So darf unter anderem die Außengastronomie unter Auflagen öffnen und die nächtliche Ausgangssperre fällt weg.
April 2021
Freitag, 23. April – Sachsen-Anhalt stellt sich auf Notbremse ein
Die Menschen in Sachsen-Anhalt müssen sich ab dem Wochenende auf neue Corona-Beschränkungen einstellen. Dann greift die sogenannte Notbremse. In Kreisen und Städten, die drei Tage hintereinander eine Inzidenz von 100 aufweisen, gilt dann zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr. Mit der Notbremse gelten auch weitere Kontaktbeschränkungen. Museen und andere Kultureinrichtungen sind geschlossen. Bei einer Inzidenz von 165 müssen außerdem die Schulen in den Fernunterricht wechseln. Kitas bleiben zu. Eine Notbetreuung soll aber sichergestellt werden.
Montag, 19. April – Ab heute landesweite Testpflicht in den Schulen
In Sachsen-Anhalt dürfen die Schulen nur noch mit einem negativen Corona-Test betreten werden. Grundlage ist die angepasste Landesverordnung, die heute in Kraft getreten ist. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen demnach an zwei Tagen pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen. Die aktuelle Coronaverordnung gilt, bis das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz im Mai greift.
Dienstag, 13. April – Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Verordnung
Die Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird um drei Wochen bis zum 9. Mai verlängert. So soll die Zeit, bis ein neues bundesweites Infektionsschutzgesetz gilt, überbrückt werden. Laut Ministerpräsident Haseloff wird es allerdings einige Änderungen geben. So werde es bis auf Weiteres keine Modellprojekte für Öffnungen geben. Außerdem würden die Pflicht-Tests an den Schulen in die Landes-Verordnung aufgenommen.
März 2021
Montag, 29. März – 11. Corona-Verordnung tritt in Kraft
Eine Woche nach einem erneuten Bund-Länder-Treffen, dessen verabredete "Osterruhe" nur kurz darauf wieder gekippt worden war, gilt in Sachsen-Anhalt eine aktualisierte Verordnung, die nunmehr elfte Corona-Eindämmungsverordnung. Die meisten Regeln bleiben bestehen, so sind Schulen weiterhin geöffnet und die Kontaktregeln richten sich nach den Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten mit dann jeweils eigenen dort geltenden Verordnungen.
Neu ist, dass Regionen versuchsweise Öffnungen im Rahmen von Modellprojekten bei der Landesregierung beantragen können. Sie könnten ab dem 6. April starten, wenn die besonderen Maßnahmen – etwa Öffnung gegen Schnelltests – genehmigt werden. Ab Inzidenzen oberhalb der 200er-Marke kann die Genehmigung zurückgezogen werden.
Dienstag, 23. März – Corona-Lockdown bis zum 18. April
Sachsen-Anhalt hält am jetzigen Corona-Lockdown im Grundsatz bis zum 18. April fest. Das kündigte Ministerpräsident Haseloff auf einer Pressekonferenz am Dienstag an. Schulen bleiben wie bisher geöffnet. Haseloff teilte außerdem mit, dass die von Bund und Ländern vereinbarte Osterruhe in Sachsen-Anhalt voll umgesetzt werde. Demnach wird bereits der Gründonnerstag eine Art Feiertag. Am Karsonnabend dürfen lediglich Lebensmittelläden öffnen. Drogerien zählen laut Gesundheitsministerin Grimm-Benne nicht dazu.
Montag, 8. März – Weitere Lockerungen der Corona-Regeln
In Sachsen-Anhalt gelten neue Corona-Regeln. Das betrifft neben Kontaktbeschränkungen auch die Ladenöffnungen. Laut Landesverordnung dürfen sich Mitglieder eines Haushalts mit maximal fünf Menschen eines zweiten Hausstands treffen - Kinder unter 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Außerdem dürfen Einzelhändler wieder Kunden in kleinen Gruppen bedienen, wenn diese vorher einen Termin gebucht haben. Zudem ist Kosmetiksalons, Massage-, Nagel- und Tattoostudios erlaubt, unter den gleichen Vorgaben zu öffnen wie Museen, Archive und Bibliotheken.
Montag, 1. März – Schule, Friseur, Baumarkt, Gärtnerei öffnen wieder
Schülerinnen und Schüler kehren nach mehreren Monaten wieder in ihre Klassenzimmer zurück. An den Grundschulen bekommen die Kinder täglichen Präsenzunterricht in festen Klassen. Die älteren Jahrgänge werden in Gruppen geteilt und lernen im Wechsel in der Schule und zuhause. Gleichzeitig endet auch der Notbetrieb in den Kitas. Lediglich im Burgenlandkreis bleiben Schulen und Kitas wegen des überdurchschnittlich hohen Infektionsgeschehens weiterhin im Notbetrieb.
Öffnen dürfen in Sachsen-Anhalt ab heute auch wieder Friseursalons und Fußpflegestudios sowie Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Fahrschulen. Für alle gelten strenge Hygiene-Auflagen wie Maskenpflicht oder vorherige Terminvereinbarung.
Februar 2021
Mittwoch, 11. Februar – Corona-Lockdown bis 10. März verlängert - ab März Lockerungen bei Kitas, Schulen, Friseuren, Fußpflege
Sachsen-Anhalt verlängert den Corona-Lockdown bis zum 10. März. Das ist drei Tage länger, als Bund und Länder verabredet hatten. Die Landesregierung stellt bei einer positiven Entwicklung der Infektionszahlen aber schon vorher Lockerungen in Aussicht. Voraussetzung sei, dass die wöchentliche Zahl der Infektionen auf 100.000 Einwohner im Land unter 50 sinkt.
Erste Änderungen gibt es ab März für Kindergarten-Kinder und Schüler. Die Kitas gehen im März in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Damit stehen sie wieder allen Kindern offen. Sie sollen dabei in festen Gruppen und möglichst immer von den gleichen Erzieherinnen und Erziehern betreut werden. Ebenfalls ab 1. März sollen auch die Schulen wieder schrittweise öffnen, die Grundschulen sollen dabei den Anfang machen. Außerdem können die Sachsen-Anhalter ab März wieder zum Friseur und zur Fußpflege gehen.
Januar 2021
Montag, 25. Januar – Verschärfte Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Einkaufsläden
In Sachsen-Anhalt gelten seit Mitternacht verschärfte Corona-Regeln. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen dürfen nur noch OP- oder Filtermasken verwendet werden. Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Arbeitgeber sind zudem stärker verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Außerdem wurden die meisten der bereits bestehenden Beschränkungen bis zum 14. Februar verlängert, darunter der Notbetrieb an Schulen und Kitas.
Mittwoch, 20. Januar – neue Corona-Regeln ab Montag
In Sachsen-Anhalt gelten ab 25. Januar neue Corona-Regeln. Demnach müssen in Bussen und Bahnen sowie Geschäften medizinische Masken (FFP2- oder OP-Masken) getragen werden. Außerdem sollen die Kontaktregeln etwas gelockert werden. Damit sollen sich Familien bei der Kinderbetreuung unterstützen können. Es ist dann erlaubt, Kinder bis 14 Jahre von maximal zwei Haushalten zu betreuen. Dabei sollen möglichst feste Betreuungsgruppen gebildet werden.
Freitag, 15. Januar – Erste Impfung durch zweite Spritze abgeschlossen
Eine Pflegeheim-Bewohnerin aus Halberstadt, die deutschlandweit die erste Impfspritze gegen Covid-19 erhalten hat, hat etwa drei Wochen später auch die zweite Spritze erhalten. Mit dieser zweiten Impfrunde ist die 101-jährige Edith Kwoizalla vollständig gegen Corona geimpft. Auch andere Patientinnen und Patienten in Altenpflegeheimen erhalten zum zweiten Mal eine Impfdosis und somit den vollen Impfschutz.
Dienstag, 12. Januar – Schulschließungen bis Ende Februar angekündigt
Der Distanzunterricht an Sachsen-Anhalts Schulen wird wohl mindestens bis Ende Februar verlängert. Das hat Bildungsminister Marco Tullner (CDU) bekannt gegeben. Auch die Winterferien, die vom 8. bis zum 13. Februar gehen, sollen nicht verlegt werden.
Und: Die Regierung beschließt, dass Eltern die Gebühren für Januar erstattet bekommen, weil die Kindertagesstätten und Horte in Sachsen-Anhalt geschlossen sind. Das Land entschädigt die Kommunen.
Montag, 11. Januar – Corona-Maßnahmen in Kraft und erste Impfzentren öffnen
Die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind am Montag in Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten bis Ende Januar.
Am Montag nahmen zudem die ersten Impfzentren ihren Betrieb auf. Zunächst öffneten die Zentren in Zorbau (Burgenlandkreis), in Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), in Halle, Merseburg (Saalekreis), Quedlinburg (Harz), Sangerhausen (Mansfeld-Südharz), Burg (Jerichower Land) und Staßfurt (Salzlandkreis). Länger dauert es zum Beispiel in Magdeburg und Dessau-Roßlau, da dort nicht genügend Impfdosen zur Verfügung stehen. Vielerorts sind die Termine bereits für Wochen vergeben.
Freitag, 8. Januar: Landesregierung beschließt Bewegungseinschränkungen in Hotspots
Sachsen-Anhalt übernimmt die bundesweiten Lockdown-Regeln. Das hat die Landesregierung beschlossen. Schulen und Kindergärten bleiben damit bis auf eine Notbetreuung bis Ende Januar geschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft. In sogenannten Hotspot-Regionen, also Landkreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten von über 200, wird die Mobilität der Menschen eingeschränkt. Ministerpräsident Haseloff erklärte, dort dürfe man sich dann nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um seinen Wohnort bewegen. Haseloff nannte die Regelungen angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen unausweichlich. Verstöße der Maßnahmen werden mit Bußgeldern geahndet.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Dezember 2024 | 12:00 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/e54a4aea-a2d7-4c15-a4c6-1b130b5a25ed was not found on this server.