Drohungen und Gewalt Polizei und Rettungskräfte in Sachsen-Anhalt 2022 häufiger angegriffen
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22. Februar 2023, 17:00 Uhr
In Sachsen-Anhalt gibt es jedes Jahr mehr als 1.000 Angriffe auf Einsatzskräfte. Das zeigen aktuelle Zahlen der Landesregierung. 2022 haben die Attacken auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen.
In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der erfassten Angriffe auf Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungskräfte im Jahresvergleich deutlich gestiegen. Das zeigen Zahlen der Landesregierung, gegeben auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Florian Schröder. Diese basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 1.344 körperliche oder verbale Attacken auf Einsatzkräfte registriert, 13 Prozent mehr als noch 2021. In Zahlen: 2021 wurden 1.169 Angriffe erfasst, 2020 waren es laut Land 1.137.
Polizei am häufigsten angegriffen
Die meisten Angriffe gab es demnach 2022 mit 1.200 bei der Polizei. 27 Taten wurden bei der Feuerwehr und 132 Angriffe bei Rettungskräften verzeichnet. Die drei häufigsten Delikte waren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätliche Angriffe und Bedrohungen. Aber auch gefährliche Körperverletzung und vorsätzliche einfache Körperverletzung wurden verzeichnet.
Zu den Gründen verweist das Innenministerium auf Studien, wonach der Tatort, eventueller Alkoholisierungsgrad und Drogenkonsum der Täter, gruppendynamische Prozesse sowie politische Einstellungen als Faktoren eine Rolle spielen.
Welche Strafen drohen bei Angriffen auf Einsatzkräfte?
Angriffe sind rechtlich abzugrenzen vom Widerstand gegen Einsatzkräfte. Wird beim Widerstand Gewalt angewendet oder angedroht, kann dies eine Geldstrafe nach sich ziehen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren einbringen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn beim Widerstand eine Waffe im Spiel ist, sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Es spielt keine Rolle, ob eine Waffe auch eingesetzt wird. Strafbar ist Widerstand dann nicht, wenn eine Maßnahme nicht rechtens ist.
Für Angriffe hingegen ist grundsätzlich keine Geldstrafe mehr vorgesehen. Hier sind Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich.
Das Strafgesetzbuch erfasst diese Strafen in den Paragraphen 113 bis 115 für Widerstand beziehungsweise Angriff auf Amtsträger, etwa Polizisten, sowie Soldaten – aber auch Einsatzkräften, die ihnen gleichstehen. Dazu werden Helferinnen und Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, dem ärztlichen Notdienst oder der Notaufnahme gezählt.
dpa, MDR (André Plaul)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. Februar 2023 | 12:00 Uhr
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