Briefkasten 9 min
Mehr zum möglichen Wahlbetrug eines AfD-Bewerbers in Möser im Video. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Jerichower Land Kommunalwahl: Der abwesende AfD-Kandidat

31. Mai 2024, 14:31 Uhr

In der Gemeinde Möser im Landkreis Jerichower Land will sich AfD-Kandidat Maximilian Tischer in den Gemeinderat wählen lassen, obwohl er dazu möglicherweise gar nicht berechtigt ist. Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT lassen Zweifel daran aufkommen, ob der ehemalige Soldat seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Möser hat.

Zur Kommunalwahl am 9. Juni sind in ganz Möser im Landkreis Jerichower Land Wahlkampfplakate zu sehen, unter anderem von der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Von insgesamt 55 Kandidierenden für die Gemeinde Möser treten drei für die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD an. Darunter auf Listenplatz 1 der Gemeindewahlliste: Maximilian Tischer.

Die Gemeinde Möser liegt zwischen Burg und Magdeburg. 8.500 Menschen leben hier, man kennt sich untereinander. Doch Anwohnern, die von MDR SACHSEN-ANHALT befragt wurden, kommt weder Tischers Bild noch sein Name bekannt vor. Auch seine unmittelbaren Nachbarn berichten MDR SACHSEN-ANHALT, sie hätten ihn noch nie gesehen.

Klingel von Tischer in Hohenwarthe nicht auffindbar

An Tischers Meldeadresse in Hohenwarthe, einer Ortschaft Mösers, wurde laut Anwohnenden ein Briefkasten am Haus angebracht, eine Wohnung von ihm oder eine Klingel sind vor Ort jedoch nicht auffindbar.

Ein weißer Briefkasten mit dem Namen "Tischer"
Tischers Briefkasten an seiner Meldeadresse. Bildrechte: MDR/Katharina Gebauer

Wer in einer Gemeinde gewählt werden will, muss dort wohnen

Um in den Gemeinderat gewählt zu werden, ist es in Sachsen-Anhalt nach Kommunalverfassungsgesetz zwingend notwendig, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde zu haben. Laut Anwaltsschreiben an MDR SACHSEN-ANHALT ist Tischer seit dem 07. März dieses Jahres in Hohenwarthe "wohnhaft sowie amtlich gemeldet". Damit wurde er im Wählerverzeichnis aufgelistet und ist wählbar.

Doch laut Melderecht ist der Hauptwohnsitz dort, wo der Lebensmittelpunkt ist. "Sollte er dort wirklich nicht wohnen, handelt es sich um einen sogenannten Scheinwohnsitz", sagt Kommunalrechtsprofessor Oliver Junk von der Hochschule Harz. Wenn jemand so tut, als würde er dort wohnen, würde er damit vortäuschen, wählbar zu sein – das wäre Wahlfälschung, so die Einschätzung Junks.

Zunächst aber bleibt es nach den Recherchen bei Zweifeln. Maximilian Tischer könnte sich jedenfalls nicht einfach anmelden und dann woanders wohnen – das wäre auch ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Ein AfD-Mitkandidat für die Gemeindewahl in Möser ist laut eigenen Angaben Tischers Vermieter.

Wer ist Maximilian Tischer?

Maximilian Tischer ist nicht unbekannt. 2017 wurde gegen den damaligen Oberleutnant der Bundeswehr ermittelt. Er soll Franco A. – dem Lebensgefährten von Tischers Schwester und damals ebenfalls Oberleutnant –, bei der Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geholfen haben. Franco A. wurde deshalb und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu fünfeinhalb Jahren Haft verteilt.

Die Ermittlungen gegen Tischer wurden eingestellt. Danach arbeitete er für die AfD – für den Bundestagsabgeordneten Jan Nolte. Über sein Arbeitsverhältnis wurde 2019 in der taz berichtet. Zur Landtagswahl 2021 wählte ihn die Partei auf Listenplatz 26 für die AfD in Sachsen-Anhalt.

Ein AfD-Wahlplakat an einer Straßenlaterne 4 min
Bildrechte: MDR/Katharina Gebauer
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Ein AfD-Kandidat will sich in den Gemeinderat Möser wählen lassen, obwohl er dazu womöglich gar nicht berechtigt ist. Es gibt Zweifel, ob der Kandidat dort überhaupt wohnt.

MDR SACHSEN-ANHALT Mi 29.05.2024 17:00Uhr 04:14 min

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AfD-Kreisverband sieht in Tischers Vergangenheit kein Problem

Der AfD-Kreisverband Jerichower Land, in dem Tischer im Vorstand sitzt, sieht in seiner Vergangenheit keine Probleme. "Halten wir fest: Wir leben in einem Rechtsstaat. Und solange man nicht rechtskräftig verurteilt wird, ist man unschuldig. […] Er ist nicht verurteilt und nicht vorbestraft", sagt Gordon Köhler, Vorsitzender des Kreisverbands.

Dennoch stufte ihn der Militärische Abschirmdienst (MAD) 2020 als Rechtsextremisten ein, das Gutachten liegt MDR SACHSEN-ANHALT vor. Grund war seine Vorstandstätigkeit bei der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD. Dort war er ab 2019 als Schatzmeister aktiv. Die JA wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt genau wie die AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Wo lebt Maximilian Tischer wirklich?

Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT lassen Zweifel daran aufkommen, ob Tischer seinen Lebensmittelpunkt in Möser hat. Wo lebt er dann? Seine Immobilienfirma betreibt Tischer in Berlin, auf ihrer Website ist er noch am 23. Mai 2024 als Geschäftsführer gelistet. Einen Tag später und nach Anfrage bei Tischer, wo sein Lebensmittelpunkt ist, nimmt er die Website aus dem Netz. Auf die konkrete Frage, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet, antwortet sein Anwalt nicht. Vertreten lässt sich Maximilian Tischer von Max Bartusch, Rechtsanwalt in der Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte".

Die taz berichtete 2022 über den "Nazi-Anwalt", weil er vertrauliche Daten seiner Mandanten – darunter der Verein Ein Prozent, die Identitäre Bewegung, AfD-Politiker und Burschenschaftler – in eine frei zugängliche Online-Cloud gestellt haben soll. Bartusch selbst war Mitglied der rechtsextremen Burschenschaft "Rugia" in Greifswald. Bis 2019 ist er auf mehreren Bildern auf der Facebook-Seite der Burschenschaft identifizierbar. 2019 berichtete der NDR darüber, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern die Burschenschaft als eine Gruppierung mit "rechtsextremistischen Bezügen" untersucht hatte.

Landeswahlleiterin sieht keine Fehler

Auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT gibt die Landeswahlleiterin an: "Ein Wahlfehler liegt nicht vor, sodass die Wahl des Gemeinderates Möser dementsprechend auch durchgeführt werden kann." Der Kandidat habe die Dreimonatsfrist eingehalten.

Jedoch führt sie weiter aus: "Im Wahlprüfungsverfahren ist bei Anhaltspunkten, dass ein gewählter Kandidat nicht wählbar war, den Vorwürfen vor Ort seitens der zuständigen Wahlorgane nachzugehen. Bei mangelnder Wählbarkeit einer gewählten Person ist die Wahl dieser Person für ungültig zu erklären." Diese Prüfung durch die Gemeinde steht noch aus.

MDR (Katharina Gebauer, Lars Frohmüller) | Erstmals veröffentlicht am 29.05.2024

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 29. Mai 2024 | 19:00 Uhr

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