Justiz Weimarer "Maskenrichter" legt Beschwerde gegen Suspendierung ein
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07. Februar 2023, 18:34 Uhr
Ein wegen Rechtsbeugung angeklagter Weimarer Amtsrichter hat gegen seine Suspendierung Beschwerde eingelegt. Der Richter hatte 2021 einen umstrittenen Beschluss zur Maskenpflicht an Weimarer Schulen gefällt.
Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Weimarer Amtsrichter hat sich gegen seine Suspendierung gewandt. Er legte gegen die Entscheidung des Thüringer Richterdienstgerichts am Landgericht Meiningen Beschwerde ein. Das gab eine Gerichtssprecherin am Dienstag bekannt. Über den Einspruch müsse der Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht in Jena entscheiden.
Der Amtsrichter hatte 2021 einem umstrittenen Beschluss gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gefasst. Er entschied damals, dass die Corona-Vorgaben des Thüringer Bildungsministeriums nicht länger angewandt werden müssten. Für Kinder bestehe daher in den beiden Schulen keine Maskenpflicht im Unterricht mehr. Auch Abstandsregeln und Schnelltests sollten nicht mehr nötig sein. Das Bildungsministerium reichte eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsrichters ein. Schließlich hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Richters wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat den Juristen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Aus Sicht der Anklagebehörde sich der Richter bei der Entscheidung bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Als Familienrichter sei er für die Corona-Vorgaben nicht zuständig gewesen.
Für das Strafverfahren ist bislang noch kein Verhandlungstermin am Landgericht Erfurt anberaumt worden. Bei einer Verurteilung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.
dpa, MDR (fra)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Nachmittag | 07. Februar 2023 | 17:05 Uhr