Die Ausschussmitglieder sitzen zu Beginn der Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages im Paul-Löbe-Haus.
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Sachsen-Anhalt Verschiedene deutsche Ämter haben 110-mal den Täter vom Anschlag in Magdeburg geprüft

21. Januar 2025, 15:16 Uhr

Am 20. Dezember im Jahr 2024 gab es einen Anschlag
auf einen Weihnachts-Markt in der Stadt Magdeburg.
Dabei ist der Täter Taleb A. mit einem Auto
durch eine Menschen-Menge gefahren.
So hat er 300 Menschen verletzt.
Und er hat 6 Menschen getötet.

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MDR FERNSEHEN Di 21.01.2025 13:54Uhr 02:29 min

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Verschiedene Ämter und Gruppen wollen jetzt heraus-finden:
    • Warum der Täter den Anschlag gemacht hat.
    • Wie der Anschlag passieren konnte.
    • Und ob die Sicherheits-Behörden
      zu wenig gegen den Anschlag gemacht haben.

Jetzt ist ein Bericht
vom Bundes-Innen-Ministerium heraus-gekommen.
Darin steht zum Beispiel:
Schon einige Jahre vor dem Anschlag
wussten die Sicherheits-Behörden von dem Täter.
Die Sicherheits-Behörden haben 110-mal geprüft:
    • Was der Täter macht.
    • Und was er auf Internet-Seiten schreibt.
Das war alles vor dem Anschlag in Magdeburg.

Informationen aus dem Bericht

In dem Bericht steht:
Verschiedene Sicherheits-Behörden haben den Täter geprüft.
Das waren zum Beispiel:
    • Das BKA,
    • der BND,
    • das Bundes-Amt für Verfassungs-Schutz,
    • Ämter in verschiedenen Bundes-Ländern von Deutschland
    • und Ämter in verschiedenen anderen Ländern.

Ämter in diesen 6 Bundes-Ländern haben den Täter geprüft:
    • Sachsen-Anhalt,
    • Mecklenburg-Vorpommern,
    • Nordrhein-Westfalen,
    • Berlin,
    • Hamburg
    • und Bayern.

Ämter aus verschiedenen anderen Ländern
hatten Hinweise zu dem Täter.
Die Hinweise kamen von Ämtern aus den Ländern:
    • Saudi-Arabien,
    • Groß-Britannien
    • und Kuwait.
Sie haben die Hinweise an deutsche Sicherheits-Behörden gegeben.

In Deutschland gab es
mehr als 12 Ermittlungs-Verfahren gegen den Täter.
Das bedeutet:
Verschiedene Sicherheits-Behörden haben ermittelt,
ob der Täter vielleicht Straftaten begehen will.
Aber fast alle Ermittlungs-Verfahren wurden eingestellt.
Das bedeutet:
Die Sicherheits-Behörden haben nicht viel heraus-gefunden.
Deshalb haben sie mit dem Ermitteln aufgehört.

Das alles kann bedeuten:
Vielleicht haben die deutschen Sicherheits-Behörden
viele Fehler gemacht.
Und vielleicht haben sie nicht genug gemacht,
um den Anschlag in Magdeburg zu verhindern.

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