MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 20.06.2016 MDR-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzept
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20. Juni 2016, 15:20 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2016 das Telemedienkonzept MDR-Telemedien in der Fassung vom 26.05.2016 genehmigt.
Das Gremium stellte einstimmig fest, dass das vom Mitteldeutschen Rundfunk im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist. Die Genehmigung umfasst nun mehr multimediale Darstellungsmöglichkeiten, einen Ausbau der Kinder- und Jugendangebote sowie einen größeren finanziellen Spielraum bei der Gestaltung der Telemedienangebote.
Zuvor hatte MDR-Intendantin Karola Wille das Telemedienkonzept auf Empfehlung des Gremiums in mehreren Punkten abgeändert. Es erfolgte eine Klarstellung, wie die Werbefreiheit und damit die Einhaltung des Werbeverbots auf Drittplattformpräsenzen wie Youtube oder Facebook gewährleistet werden kann. Weiter wurde konkretisiert, dass für das Webangebot geeignete Inhalte der Kinder-App auch auf der Homepage – und damit auch Kindern ohne mobilen Zugang – zur Verfügung gestellt werden. Zudem wurde deutlich hervorgehoben, dass die geplante Personalisierung des Telemedienangebots so ausgestaltet sein wird, dass der Integrationsauftrag und die Forumsfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig ausreichend erfüllt werden. Ebenso wird hierbei besonders auf Datenschutzbelange geachtet. Außerdem wurde eine Präzisierung hinsichtlich der sogenannten Webchannels vorgenommen. Dabei handelt es sich um Sendeschleifen, in denen bestimmte Sendungen aus Radioprogrammen von Sputnik, Jump oder MDR Kultur zusammengestellt und nach einem festgelegten Rotationsrhythmus ausgespielt werden.
Darüber hinaus hat der Rundfunkrat seine Entscheidungen mit verschiedenen Erwartungen verbunden: Unter anderem sollen Drittplattformaktivitäten in erster Linie das Ziel haben, zusätzliche Nutzer zu erreichen und an die MDR-eigenen Angebote zu binden. Hierbei ist auf deutliche Markenkennzeichnung von auf Drittplattformen veröffentlichten Inhalten des MDR zu achten. Bei der Ausgestaltung des Kinder- sowie Jugendangebots ist auf ausreichende Regionalität zu achten.
Außerdem ist der Rundfunkrat über alle Weiterentwicklungen des Angebots frühzeitig in Kenntnis zu setzen und über die Verteilung des finanziellen Aufwands auf die verschiedenen Bereiche der MDR-Telemedien regelmäßig zu informieren.
Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Steffen Flath, betont: "Der Rundfunkrat hat heute eine mit großer Sorgfalt abgewogene Entscheidung getroffen, welche sowohl die Interessen der Nutzer und der Gesellschaft als auch der anderen Marktteilnehmer berücksichtigt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das genehmigte Angebot einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet."
Im Rahmen des Drei-Stufen-Test hatte der Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang dieses in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Im Laufe des Verfahrens wurden Dritte um Stellungnahme gebeten, ein Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen eingeholt und im Resultat eines umfassenden Erörterungsprozesses ein Beschluss über die Genehmigung des Telemedienkonzeptes getroffen.
Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht. Erst danach wird das genehmigte Telemedienkonzept veröffentlicht.
Der begründete Beschluss des MDR-Rundfunkrates inklusive der Erwartungen und Empfehlungen des Gremiums sowie das marktliche Gutachten sind hier abrufbar: