MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 07.09.2015 MDR-Rundfunkrat unterstützt Strategieprozess
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Rechtsaufsicht: Reformprogramm "MDR 2017" steht mit Vorgaben des Staatsvertrages in Einklang
07. September 2015, 15:46 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Montag, 7. September 2015, in Leipzig ausführlich über den Strategieprozess "MDR 2017" informiert. Mitarbeiter aus den Projektgruppen innerhalb des Senders stellten die wichtigsten Weichenstellungen auf dem Weg zum integrierten trimedialen Multimediahaus vor.
Es herrschte Einigkeit in dem Aufsichtsgremium, dass der Strategieprozess wichtig für die Zukunftsfähigkeit des MDR sei und deshalb mit unverminderter Kraft weiter geführt werden müsse.
Das Reformprogramm "MDR 2017", mit dem der Mitteldeutsche Rundfunk sich mit Blick auf Veränderungen im digitalen Medienmarkt und das veränderte Nutzungsverhalten des Fernseh- und Radiopublikums sowie der Nutzerinnen und Nutzer in den Telemedien restrukturieren will, verstößt nicht gegen Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags oder allgemeine Rechtsvorschriften. Zu diesem Ergebnis kam die sächsische Staatskanzlei, die derzeit die Rechtsaufsicht über den Mitteldeutschen Rundfunk ausübt, in einer formellen rechtsaufsichtlichen Prüfung auf Antrag der thüringischen Staatskanzlei.