MDR-Rundfunkrat | 10.06.2024 MDR-Rundfunkrat genehmigt MDR-Jahresabschluss 2023
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10. Juni 2024, 16:16 Uhr
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2024 den MDR-Jahresabschluss 2023 genehmigt. Der MDR-Verwaltungsrat hatte den von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschluss zuvor in seiner Sitzung am 3. Juni 2024 festgestellt.
Der MDR hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 33,2 Millionen Euro abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verbesserung um 5,3 Millionen Euro dar. Diese Entwicklung ist vor allem auf gestiegene Beitragserträge im Ergebnis des im Vorjahr durchgeführten Meldedatenabgleichs zurückzuführen.
Fehlbetrag letztmalig durch dafür vorgesehene Rücklagen ausgeglichen
Intendant Ralf Ludwig: "Den erwirtschafteten Fehlbetrag des Jahres 2023 konnten wir durch die strategisch eingeplante Verwendung der dafür vorgesehenen Rücklagen ausgleichen. Diese Möglichkeit besteht ab 2025 nicht mehr, da die Rücklagen dann planmäßig aufgebraucht sein werden. Daher muss der MDR mit Beginn der neuen Rundfunk-Beitragsperiode 2025 bis 2028 die laufenden Aufwendungen durch die laufenden Erträge decken, um über die Beitragsperiode hinweg einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen zu können. Auf Basis der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Höhe des Rundfunkbeitrags von monatlich 18,94 Euro hat der MDR für den Zeitraum 2025 bis 2028 deshalb ein Strategie- und Sparprogramm von 160 Millionen Euro aufgelegt, dass alle Bereiche des Hauses betrifft."
MDR muss seine Aufgaben weiter wahrnehmen können
Der Rundfunkratsvorsitzende Michael Ziche: "Der MDR-Rundfunkrat begrüßt das im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr erreichte Ergebnis. Er hat zudem die großen Herausforderungen in der kommenden Beitragsperiode ab 2025 fest im Blick und steht dazu mit der MDR-Geschäftsleitung in einem engen Austausch. Ziel bleibt, dass der MDR seine Aufgaben für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung in Programm und Telemedien weiter wahrnehmen kann. Grundlage dafür ist der geltende öffentlich-rechtliche Auftrag und eine bedarfsgerechte Finanzierung auf Basis des Beitragsvorschlags der KEF."
Der MDR-Rundfunkrat nahm zudem den MDR-Geschäftsbericht 2023 zur Kenntnis.