MDR-Rundfunkrat | 14. September 2021 MDR-Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren für KiKA-Telemedien
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14. September 2021, 17:55 Uhr
Der Rundfunkrat des MDR leitet ein Genehmigungsverfahren für das Telemedienänderungskonzept des Kinderkanals von ARD und ZDF – KiKA ein. Bis zum 26.10.2021 haben Interessierte die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die ARD aktualisiert 17 Telemedienkonzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Der Rundfunkrat des MDR leitet gemäß § 32 Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Drei-Stufen-Test“ – für das von der Intendantin vorgelegte Telemedienänderungskonzept für „KiKA-Telemedien“ ein.
Die wesentliche Änderung am bisher genehmigten Telemedienangebot betrifft insbesondere den Bereich Verweildauern.
Ab heute bis zum 26.10.2021 haben alle Interessierte gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 Medienstaatsvertrag die Möglichkeit, Stellung zum Telemedienänderungskonzept "KiKA-Telemedien" zu nehmen.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des Rundfunkrats, Frau Prof. Dr. Gabriele Schade, unter folgender Adresse zu richten:
per E-Mail: rundfunkrat@mdr.de
Betreff: Stellungnahme zum TMÄK MDR-Telemedien
per Post:
Mitteldeutscher Rundfunk
Rundfunkrat
04360 Leipzig
Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Gabriele Schade,
Vorsitzende des Rundfunkrates
Tel.: (0341) 3 00 62 21
E-Mail: rundfunkrat@mdr.de