Rundfunkrat fördert Kindermedienangebote
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14. Februar 2024, 11:06 Uhr
Mit den Preisen "Kinderfilm-/ Fernsehpreis", "Kinderhörspielpreis" und "Kinder-Online-Preis" fördert der Rundfunkrat Beiträge, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten.
Mit dem "Kinderfilm- / Fernsehpreis" sowie dem "Kinderhörspielpreis" sollen Angebote gewürdigt werden, die auf herausragende künstlerische, aber auch unterhaltsame Weise Kindern und Jugendlichen humanistisches Gedankengut sowie das Thema Menschenwürde näher bringen. Um den "Kinder-Online-Preis" können sich Autoren und Onlineredaktionen aus dem deutschsprachigen Raum bewerben, deren kindgerechte Webseiten oder Beiträge im Netz zum Zeitpunkt der Ausschreibung online sind.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich aus jeweils drei Rundfunkratsmitgliedern und Fachleuten zusammensetzt. Beim Kinderhörspielpreis ist zudem eine Kinderjury an der Entscheidungsfindung beteiligt. In dieser Kinderjury können insgesamt 9 Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 15 Jahren mitarbeiten. Die Teilnahme wird öffentlich ausgeschrieben.
Der "Kinderfilm- / Fernsehpreis" ist mit 4.000 Euro dotiert. Für den "Kinderhörspielpreis" werden 6.000 Euro - verteilbar auf bis zu drei Beiträge – vergeben. Der "Kinder-Online-Preis" ist mit 6.000 Euro ausgeschrieben. Die Preisgelder werden von den Mitgliedern des Rundfunk- und des Verwaltungsrates gestiftet.