Telemedienkonzept "KiKA-Telemedien"
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Fassung vom 28.10.2016
27. Februar 2024, 10:01 Uhr
Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunkrats hat das Telemedienkonzept "KiKA-Telemedien" am 05.12.16 einstimmig genehmigt. Er hat festgestellt, dass das im Telemedienkonzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des § 11f Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entspricht und das Angebot vom Auftrag umfasst ist.
Die begründete Entscheidung, das marktliche Gutachten, das Gutachten zum qualitativen Beitrag sowie das genehmigte Telemedienkonzept können in der Datei nachgelesen werden.
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Format: PDF
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