Drei-Stufen-Test Entscheidung des Rundfunkrates gemäß § 32 Abs. 6 MStV zum Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien
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27. Februar 2024, 10:02 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat hat das Telemedienänderungskonzept "MDR-Telemedien" in der Fassung vom 10.10.2022 in seiner Sitzung am 10.10.2022 einstimmig genehmigt. Er hat festgestellt, dass die im Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien geplante wesentliche Änderung den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 MStV entspricht und damit vom Auftrag des MDR umfasst ist.
In der PDF finden Sie die Entscheidung.
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