Drei-Stufen-Test "MDR-Telemedien"

01. November 2016, 13:45 Uhr

Der Rundfunkrat des MDR hat das Telemedienkonzept MDR Telemedien am 20.06.2016 einstimmig genehmigt.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat das Prüfverfahren für das Angebot "MDR Telemedien" durchgeführt.

II. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf einen Zeitraum von zehn Wochen festgesetzt. Dementsprechend hatten Dritte vom 01.07. bis 09.09.2015 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

III. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den Auswirkungen des o.g. Angebots auf den ökonomischen Wettbewerb hat der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzugezogen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen hat der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks vom 01.07. bis 20.07.15 ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Der MDR-Rundfunkrat hat die Technische Universität Dresden mit der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Angebots "MDR Telemedien" beauftragt. Dritte konnten ihre Stellungnahmen zu diesem Angebot auch unmittelbar an die Gutachter übermitteln.

IV. Überarbeitung des Telemedienkonzepts

Auf Empfehlung des Telemedienausschusses des Rundfunkrats hat die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks das Telemedienkonzept in mehreren Punkten modifiziert. Grundlage der Entscheidung des Rundfunkrats war das überarbeitete Telemedienkonzept in der Fassung vom 26.05.16.

V. Entscheidung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunkrats hat das Telemedienkonzept "MDR-Telemedien" in seiner Sitzung am 20.06.16 einstimmig genehmigt. Er hat festgestellt, dass das im Telemedienkonzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des § 11f Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entspricht und das Angebot vom Auftrag umfasst ist.

Die begründete Entscheidung, das marktliche Gutachten sowie das genehmigte Telemedienkonzept sind als Download verfügbar:

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Rundfunkrat
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