Die Vorgaben im Kleingarten sind eindeutig. Die Außeneinfriedung der Kleingartenanlage sowie Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 Meter nicht überschreiten. Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 Meter sein. Wenn die Hecke einen Außenbereich abgrenzt, wie z.B. eine Straße, einen Parkplatz oder das Ende der Gartenanlage, darf die Hecke bis zu zwei Meter hoch wachsen. Je nach Gartensatzung darf der Zaun zwischen den Gärten nicht höher als 80 oder 120 Zentimeter sein. Klingt ganz schön kompliziert. Doch damit ist es nicht getan. Denn auch der Abstand der Hecke zum Zaun ist geregelt, ob sie durch den Zaun wachsen dürfen und viele weitere Dinge.
Kleingärtnerin Nadine Witt hat sich von Sven Wachtmann, Landesgartenfachberater vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde, erklären lassen, welche Regeln es gibt und wie sich trotz der Vorschriften ein netter Sichtschutz gestalten lässt. So können beispielsweise Kübelpflanzen als saisonaler Sichtschutz dienen.