Ein Feuerkorb steht auf einem Untergrund aus Sand auf einem Gartengrundstück. Es brennt ein Feuer darin.
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Gartenrecht Feuer und Verbrennen im Garten: Was ist erlaubt?

20. November 2024, 15:10 Uhr

Ob Grillen, Lagerfeuer oder die Verbrennung von Grünschnitt - Gärtner spielen gern mal mit dem Feuer. Doch was ist dabei erlaubt und was ist verboten? Warum gibt es überhaupt Verbote und dürfen wir in Zukunft noch am Lagerfeuer sitzen?

Was darf im Garten verbrannt werden?

Grundsätzlich darf im Garten gar nichts verbrannt werden. Das klingt blöd, ist aber genau so gesetzlich vorgeschrieben.

Das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt den schonenden Umgang mit allen Ressourcen, den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es besagt, dass Abfälle erst gar nicht erzeugt, und wenn sie schon da sind, wiederverwendet beziehungsweise recycelt werden sollen.

Nun ist Vermeiden im Garten recht schwierig. Denn Bäume, Sträucher und Rasen wachsen nun einmal und jedes Jahr wieder fallen erkleckliche Mengen Laub und Grünschnitt an. Das sind wertvolle Rohstoffe, die zurück in den biologischen Kreislauf gehören.

Laub, Rasen und Schnittgut kommen auf den Kompost, größere Äste leisten in einer Benjeshecke gute Dienste. Wer dafür keinen Platz hat, kann Grünschnitt in der Biotonne oder auf dem Wertstoffhof entsorgen.

Aber mancherorts gibt es doch so genannte Brenntage?

Die klassischen Brenntage, an denen überall die qualmenden Feuer aufsteigen, gibt es nur noch an wenigen Orten. So ist es in Thüringen bereits seit 2016 verboten, Gartenabfälle zu verbrennen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es dagegen je nach Wohnort unterschiedliche Regelungen.

Während es in manchen Orten und Kreisen bestimmte Tage zum Verbrennen der Gartenabfällen gibt, ist in anderen geregelt, wie groß das Feuer sein darf. Wichtig für Gärtner: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, was bei Ihnen gilt!

Gartenabfall wird verbrannt
Grünschnitt zu verbrennen, war lange Zeit normal. Doch das ist mittlerweile fast überall verboten. Grünschnitt gehört in die Benjeshecke, auf den Kompost oder auf den Wertstoffhof. Bildrechte: IMAGO / Frank Sorge

Warum darf ich im Garten keinen Grünschnitt verbrennen?

Ganz pauschal kann man sagen: weil es so im Gesetz steht. Es verpflichtet nicht nur jeden einzelnen dazu, achtsam mit Rohstoffen umzugehen. Es besagt auch, dass Abfall so schonend entsorgt werden soll, dass die Gesundheit des Menschen nicht beeinträchtigt wird.

Beim Verbrennen entstehen viele verschiedene Schadstoffe: Feinstaub, Gase, giftige, krebserregende Stoffe wie verschiedene Kohlenwasserstoffe, Dioxine, Propane und einige andere.

Die unsichtbaren Schadstoffe sind für den, der am Feuer sitzt, schnell verflogen. Doch viele Feuer haben einen messbaren Effekt auf die Luftqualität. Diese wird in Deutschland von zahlreichen Messstellen erfasst. Wenn viele Menschen gleichzeitig etwas verbrennen - wie in Regionen mit Brenntagen - dann zeigen das die Messwerte.

Feinstaub "Feinstaub ist das größte Gesundheitsrisiko, das wir haben", sagt Ute Dauert vom Umweltbundesamt. Grobe Partikel werden in der Nase gefiltert. Aber kleinere Partikel gehen in die Lunge und in den Blutkreislauf. Das merken gesunde Menschen erst mal nicht. Aber es kommt zu einer dauerhaften Schädigung, die von entzündlichen Prozessen in der Lunge bis zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen reichen.

Sind Lagerfeuer im Garten erlaubt?

Ein Lagerfeuer mit seiner kuscheligen Atmosphäre und dem typischen Geruch lieben die meisten Menschen. Doch was da so gut riecht, sind organische Verbindungen, die beim Verbrennen freigesetzt werden. Häufig sind sie giftig.

Und zwar auch dann, wenn unbehandeltes Holz verbrannt wird. Trotzdem verbietet niemand generell ein Feuer. Gerade Brauchtumsfeuer wie an Ostern oder Walpurgis sind erlaubt.

Und auch im Garten darf weiter rund ums Feuer gesessen werden. Allerdings mit ein paar Einschränkungen: Offene Lagerfeuer müssen bei der Gemeinde beantragt und genehmigt werden.

Das gilt immer! Egal ob im privaten oder öffentlichen Bereich. Mit einem Grill, einer Feuerschale oder einem Feuerkorb ist das nicht notwendig. Allerdings müssen Gärtner in jedem Fall die Waldbrand-Gefahrenstufe im Blick behalten.

Nur unbehandeltes Holz verbrennen

Grundsätzlich sollten immer möglichst wenig Schadstoffe freigesetzt werden. Deshalb immer unbehandeltes Holz verbrennen und das Feuer ordentlich brennen lass, so dass es nicht qualmt.

Sonst wird das Holz nicht vollständig verbrannt und es entstehen giftige Gase. Bei Nebelwetterlagen, wenn es keinen Wind und auch sonst keinen Luftaustausch gibt, besser kein Feuer entzünden! Dann können sich die Schadstoffe nicht in der Luft verteilen.

Die Asche vom Lagerfeuer sollte nicht auf den Kompost, sondern in den Restmüll. Auch natürlich gewachsenes Holz enthält Schadstoffe und die sind in der Asche konzentriert.

Lagerfeuer mit Glühwein
Ein gemütliches Feuer darf es auch in Zukunft geben. Bildrechte: IMAGO / Kickner

Darf ich in Zukunft noch mit Holzkohle grillen?

Das Grillen ist von den Brennverboten nicht betroffen. Trotzdem sollte man auch hier darauf achten, möglichst wenig Schadstoffe zu erzeugen. Auf Grillanzünder zu verzichten, ist der erste Schritt zum schadstoffarmen Grillen, denn dabei werden viele organische Verbindungen als Gase freigesetzt. Zudem sind Grillanzünder gefährlich. Nicht selten kommt es zu Verpuffungen und Brandverletzungen.

Besser sind natürliche Materialien wie Holzwolle oder kleine Holzspäne. Der nächste Schritt: Das Grillfeuer ordentlich anheizen und brennen lassen. Bei unvollständiger Verbrennung entstehen giftige Gase und krebserregende Stoffe. Um sich selber und die Nachbarn nicht zu gefährden, sollte man nicht im Rauch stehen und auch darauf achten, dass der Rauch nicht direkt in die Nasen und Wohnungen der Nachbarn weht.

Quelle: Ute Dauert, Fachgebietsleiterin Beurteilung der Luftqualität im Umweltbundesamt

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Radiogarten | 16. November 2024 | 09:00 Uhr