Dekoration und Gestaltung Feuerschale, Fackel und Co.: Offene Flammen im Garten
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06. November 2019, 08:50 Uhr
So richtig gemütlich wird es an Herbst- und Winterabenden erst bei einem knackenden, wärmenden Feuer. Doch ob Fackel, Feuerschale, Gartenkamin oder Osterfeuer - offene Flammen im Freien sind nicht ganz ungefährlich. Was es zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Das Wichtigste vorab: Für eine Feuerschale, einen Feuerkorb oder Fackeln, die im eigenen Garten für Licht und Wärme sorgen, ist in der Regel keine Genehmigung nötig. Anders sieht die Rechtslage bei Lagerfeuern oder großen Brauchtumsfeuern wie zu Ostern oder zur Walpurgisnacht aus.
Suchen Sie einen sicheren Ort für Ihr Feuer
Steht die Fackel sicher? Wackelt Ihre Feuerschale auch nicht? Kann der Feuerkorb nicht umkippen? Achten Sie darauf, dass Ihre Feuerstelle einen festen, sicheren Stand hat. Halten Sie außerdem genügend Abstand zu Gebäuden, Fahrzeugen, Gartengeräten und Pflanzen. Beachten Sie bei Gebäuden auch die verwendeten Baumaterialien sowie mögliche Trockenperioden, die dazu führen können, dass Pflanzen leichter Feuer fangen. Berücksichtigen Sie außerdem möglichen Wind und den dadurch entstehenden Funkenflug. Löschen Sie die Flammen, wenn der Wind zu stark wird - oder machen Sie das Feuer erst gar nicht an, wenn er zu stark weht. Auch bei starker Trockenheit sollte auf ein offenes Feuer im Garten verzichtet werden.
Halten Sie Löschmittel bereit
Für den Fall, dass sich das Feuer doch stärker ausbreitet als gewollt, ist es wichtig, Löschmittel griffbereit zu haben. Das können Feuerlöscher, Sand, ein Wassereimer oder ein Schlauch mit einem Wasseranschluss sein.
Im Notfall: Ruhe bewahren und 112 wählen
Behalten Sie im Notfall die Ruhe und scheuen Sie sich nicht, die 112 zu wählen! Halten Sie für auf jeden Fall eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
Achten Sie auf Ihre Kinder
Beim Stockbrotrösten an der Feuerschale machen Flammen und Funken die Kinder neugierig. Wenn Sie mit den Kleinen am Feuer sitzen, haben Sie unbedingt ein Auge auf sie - und lassen Sie sie nie allein! Die Flammen müssen immer durch einen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Behalten Sie auch nach dem Löschen oder Abbrennen die Feuerstelle im Auge - Feuerschalen können noch heiß oder Glut nicht ganz erloschen sein.
Fackel aus Cortenstahl mit Klopapierrolle und Kerzen-Resten Eine Fackel aus Cortenstahl kann mit einer wachsgetränkten Klopapierrolle befeuert werden. Sammeln Sie dafür Kerzenreste. Schmelzen Sie diese in einem Topf. Tränken Sie die Papp-Rolle in dem flüssigen Wachs, bis sie sich vollständig vollgesaugt hat. Trocknen Sie die Klopapierrolle anschließend. Fertig ist eine neue Befüllung für die Fackel.
Finger weg von Benzin oder Spiritus
Die Gefahr von Benzin oder Spiritus wird häufig unterschätzt. Diese Brandbeschleuniger verpuffen schon bei sehr niedrigen Temperaturen und bilden über dem Feuer ein Gas-Luft-Gemisch. Das ist hochexplosiv und kann sich im Bruchteil einer Sekunde komplett entzünden. Das Gas-Gemisch ist nicht zu sehen - das birgt vor allem beim Anzünden die Gefahr schwerer Verbrennungen an Gesicht, Kopfhaut und Händen. Verwenden Sie beim Anzünden am besten Papier oder Pappe, zum Beispiel von Eierkartons. Das dauert zwar länger als mit Brennspiritus, vermeidet aber die Gefahr einer Stichflamme.
Verbrennen Sie trockenes und naturbelassenes Holz
Verwenden Sie für Feuerschalen und -körbe nur naturbelassenes trockenes Holz, wie beispielsweise Baumverschnitt oder Äste. Damit beugen Sie einer zu starken, gesundheitsschädlichen Rauchentwicklung vor. Holz, das bearbeitet wurde, darf nicht mehr verbrannt werden. Das betrifft beispielsweise lackiertes Holz sowie Abbruchholz. Kunststoffe, Farbreste oder Autoreifen dürfen ebenfalls nicht verbrannt werden - unter anderem, weil sie giftige Gase freisetzen. Verwenden Sie außerdem kein feuchtes Laub, keinen frischen Grünschnitt und keine Abfälle aus Nahrungsmitteln. Sie sind meist feucht und erzeugen viel Rauch.
Prüfen Sie bei größeren Feuern, ob Sie eine Erlaubnis brauchen
Es hängt von der Größe des Feuers und dem Ort ab, wo Sie es entzünden wollen. Doch gerade an öffentlichen Stellen oder bei größeren Feuern müssen unter Umständen Genehmigungen eingeholt werden. Meist sind offene Feuer, in denen Grünschnitt verbrannt wird, grundsätzlich untersagt. So ist in Thüringen das Verbrennen von Laub, Grünschnitt und anderen Gartenabfällen nicht mehr erlaubt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die so genannten Brauchtumsfeuer. Wer etwa ein Osterfeuer machen möchte, muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Sondergenehmigung dafür beantragen - und kann sich dann auf ein gemütliches Feuer in der Osternacht freuen.
Warnen Sie Ihre Nachbarn vor
Ein Feuer im Garten sollte nicht die Nachbarschaft gefährden oder belästigen, also zum Beispiel die Nachtruhe beeinträchtigen. Am besten ist es daher, rechtzeitig die Nachbarn zu informieren.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 09. Dezember 2018 | 08:30 Uhr