Polen | Deutschland Polen hält am Thema Reparationszahlungen fest
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05. November 2018, 14:49 Uhr
Bundeskanzlerin Merkel und ihr Kabinett sind am Freitag in Warschau zu Besuch gewesen. Im Vorfeld der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen pochte Polens Präsident Duda erneut auf Reparationen von Deutschland. Die Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg seien nie ausgeglichen worden. Deutschland betrachtet dagegen das Thema mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 als erledigt. Polens Regierung lässt aber weiter Archive nach Beweisen durchsuchen. Im Raum steht eine Summe von 750 Milliarden Euro.
Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS ) hatte vor gut einem Jahr einen Parlamentsausschuss eingesetzt, der die Höhe der polnischen Reparationsforderungen an Deutschland bestimmen soll. In den vergangenen Monaten hat dieses "parlamentarische Reparationsteam", wie der Ausschuss zu den Reparationszahlungen des Sejms heißt, die staatlichen Archive durchforsten lassen. Das Ergebnis: Es existiere kein Schriftstück, das einen Verzicht Polens oder der Volksrepublik Polen auf Reparationszahlungen rechtsverbindlich belege, erklärte der Chef des parlamentarischen Reparationsausschusses, Arkadiusz Mularczyk.
Ausschussvorsitzender: Thema sehr ernst
Arkadiusz Mularczyk leitet den aus 15 PiS-Abgeordneten bestehenden Parlamentsausschuss. Dieser prüft seit September 2017, in welcher Höhe Deutschland noch ausstehende Reparationsforderungen an Polen zahlen müsse. In Deutschland gilt das Thema als erledigt. Mit dem 1990 unterzeichneten Zwei-plus-Vier-Vertrag, der die internationale Grundlage für die deutsche Wiedervereinigung war, gilt das Thema als abgeschlossen. Darin heißt es, es seien "keine weiteren Reparationen" vorgesehen.
Völkerrechtler wie Christian Tomuschat verweisen darauf, dass die Ansprüche de facto verjährt seien. "Feste Regeln im Völkerrecht gibt es dazu nicht, man geht von etwa 30 Jahren aus, damit ein Anspruch rechtlich unwirksam wird", sagte Tomuschat "Heute im Osten".
Dagegen betonen PiS-Chef Kaczynski und führende Vertreter der national-konservativen PiS-Regierung immer wieder, dass nichts verjährt sei. Ausschuss-Vorsitzender Arkadiusz Mularczyk unterstrich vor wenigen Wochen im Ersten Programm von "Radio Polen", dass das Thema der zu leistenden Kriegsreparationen aus Deutschland sehr ernst und noch nicht gelöst sei.
Gesamtforderung wird in einzelne Teilbereiche aufgeschlüsselt
Derzeit beträgt die pauschale Forderung 750 Milliarden Euro. Dafür war eine Schätzung aus dem Jahr 1947, also zwei Jahre nach Kriegsende, herangezogen worden. Die damals geschätzten 49 Milliarden US-Dollar betragen in heutigem Wert rund 850 Milliarden US-Dollar, umgerechnet 750 Milliarden Euro. Das entspräche dem doppelten Volumen des Bundeshaushaltes 2018.
Der Parlamentsausschuss will die pauschale Forderung von 750 Milliarden Euro nun in einzelne Teilbereiche aufschlüsseln, auch unter dem Aspekt, dass der Verlust von fünf Millionen Menschenleben der polnischen Wirtschaft nachhaltig geschadet hätte. Für die neue Schätzung lädt der Parlamentsausschuss zu seinen Treffen auch Experten aus verschiedenen Institutionen und vom "Dritten Reich geschädigte" Privatpersonen ein. So sollen die verschiedenen Aspekte der polnischen Kriegsverluste erörtert werden. Arkadiusz Mularczyk sagte dem Radiosender, dass der polnische Staat bisher "nicht seine Hausaufgabe gemacht habe", einen Bericht über Kriegsverluste zu erstellen.
Bei der Sitzung im April zum Beispiel hat sich der Parlamentsausschuss als erstes mit den verlorenen Kulturgütern beschäftigt und diese auf 62 Milliarden Zloty berechnet, umgerechnet etwa 14,5 Milliarden Euro. Unter diese Summe fallen zerstörte Baudenkmäler sowie Verluste in Museen, Bibliotheken und Theatern. Noch nicht berücksichtigt seien in dieser Summe allerdings Kunstwerke aus privaten Sammlungen sowie Kunstwerke aus den an die Sowjetunion gefallenen ehemals polnischen Ostgebieten. Derzeit wird ein Katalog verlorener Kulturgüter erstellt. Für polnische Touristen, die ausländische Museen besuchen, wurde zudem eine App entwickelt, mit der sie ein verdächtiges Gemälde fotografieren können. Das Programm soll in der Lage sein, Raubkunst zu erkennen.
Außerdem schätzte der Ausschuss inzwischen die im Krieg zerstörte Bausubstanz auf zwölf Milliarden Euro, für Eisenbahnnetz schlügen fast 16 Milliarden Euro zu Buche.
Hat Polen auf Reparationen verzichtet?
1953 hatte die Sowjetunion auf weitere Reparationszahlungen aus der DDR verzichtet. Dem habe sich am 23. August 1953 die damalige polnische Regierung "vollumfänglich" angeschlossen, bestätigt auch der Untersuchungsausschuss des Sejms. Darüber gäbe es jedoch nur eine Protokoll-Notiz der entsprechenden Regierungssitzung. Aber es existiere keine rechtsverbindliche Urkunde über einen Reparationsverzicht, argumentiert Ausschussvorsitzender Mularczyk. Zudem sei die Regierung damals gar nicht zu einem solchen Schritt befugt gewesen. Nur der Staatsrat hätte so einen Beschluss fassen können. Der deutsche Völkerrechtler Tomuschat meint dazu allerdings: "Tatsache ist, dass ein offizielles Regierungsorgan diese Erklärung an die Öffentlichkeit gegeben hat. Nur darauf kommt es an, das kennen wir aus dem völkerrechtlichen Vertragsrecht, dass bestimmte Verletzungen der internen Kompetenzordnung keine Rolle spielen und völlig irrelevant sind, wenn sie nicht sehr grob sind, und das kann man in diesem Falle nicht sagen."
Weitere juristische Schritte
In polnischen Regierungskreisen wird inzwischen laut überlegt, die Forderungen an Deutschland eventuell vor einem Gericht in einem Drittland einzuklagen. Polen überlegt auch, das Thema auf EU-Ebene zu diskutieren.
Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im TV:
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