#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 3. Juli
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03. Juli 2022, 05:00 Uhr
Inhalt des Artikels:
- 1919: Schwarz-Rot-Gold werden deutsche Nationalfarben
- 1935: VW-Käfer wird der Öffentlichkeit vorgestellt
- 1973: Erste Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
- 1979: (Völker-)Mord verjährt nicht
- 2020: Erste ostdeutsche Richterin am Bundesverfassungsgericht
- 2020: Bundestag beschließt Kohleausstiegsgesetz
1919: Schwarz-Rot-Gold werden deutsche Nationalfarben
Am 3. Juli 1919 erklärt die Weimarer Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zu deutschen Nationalfarben. Bereits bei der Gründung des Deutschen Reichs 1848 wurden Schwarz-Rot-Gold erstmals offiziell als Nationalfarben festgelegt. Im Kaiserreich wird das Gold dann durch Weiß ersetzt. Die Entscheidung der Weimarer Nationalversammlung 1919 ist umstritten, viele Bürger und Politiker halten an den Nationalfarben des Kaiserreichs fest. So wird sich auf einen Kompromiss verständigt: Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold. Die Handelsflagge wird Schwarz-Rot-Weiß mit den Reichsfarben in der oberen Ecke. Nach dem Zweiten Weltkrieg wird die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als einziges deutsches Staatssymbol im Grundgesetz verankert. Die DDR entscheidet sich für die gleichen Nationalfarben wie die Bundesrepublik, ergänzt jedoch 1959 Ährenkranz, Hammer und Zirkel.
1935: VW-Käfer wird der Öffentlichkeit vorgestellt
Am 3. Juli 1935 wird der erste VW-Käfer der Öffentlichkeit vorgestellt. Ferdinand Porsche entwickelte das Auto im Auftrag für den Reichsverband der deutschen Automobilindustrie. Die Nationalsozialisten verkaufen den ersten Volkswagen als "KdF-Wagen" ("Kraft durch Freude"). Die Amerikaner benennen ihn nach seiner Form "Beetle" (Deutsch: Käfer). Der letzte Käfer läuft im Juli 2003 in Mexiko vom Band.
1973: Erste Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
Am 3. Juli 1973 eröffnet in Helsinki die erste Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). An dem Treffen nehmen bis auf Albanien alle europäischen Staaten, die Sowjetunion, die USA und Kanada teil. Die KSZE ist ein blockübergreifendes Forum für Verhandlungen zwischen Ost und West. Nach zweijährigen Verhandlungen wird am 1. August 1975 die KSZE-"Schlussakte" in Helsinki unterzeichnet. Die insgesamt 35 Staaten verpflichten sich damit unter anderem zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Beilegung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem wird ein enges Zusammenwirken in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Umwelt vereinbart. Die Schlussakte führt auch zur Gründung zahlreicher Bürgerrechtsbewegungen. Wie die "Charta 77" und die "Solidarność" mit der KSZE zusammenhängen, lesen Sie hier.
1979: (Völker-)Mord verjährt nicht
Am 3. Juli 1979 beschließt der Bundestag das NS-Kriegsverbrechen nicht verjähren dürfen und schafft die Verjährung für Mord ab. Vor dieser Entscheidung verjährte Mord bereits nach 20 und Totschlag nach 15 Jahren. Die bisher ungestraften Verbrechen von NS-Tätern hätten somit nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Mit dieser Gesetzesänderung kann das die Bundesrepublik verhindern. In der DDR wird die Frist zur Verjährung bereits 1964 aufgehoben.
2020: Erste ostdeutsche Richterin am Bundesverfassungsgericht
Am 3. Juli 2020 wählt der Bundesrat Ines Härtel einstimmig zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Die 16 Mitglieder des Gerichts werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Erstmals gehört dem Karlsruher Gericht nun eine Richterin aus Ostdeutschland an. Die Rechtswissenschaftlerin Härtel kommt aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie lehrt an der Universität in Frankfurt (Oder) und ist auf Datenschutz- und Digitalrecht spezialisiert.
2020: Bundestag beschließt Kohleausstiegsgesetz
Am 3. Juli 2020 billigt der Bundestag den umstrittenen Kohleausstieg mit 314 Ja- zu 237 Nein-Stimmen. Das Gesetz sieht den Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 vor. Demnach soll die klimaschädliche Kohleverstromung in Deutschland schrittweise beendet werden. Gleichzeitig wird ein Gesetz zur Strukturhilfe verabschiedet: 40 Milliarden Euro sollen den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg beim wirtschaftlichen Strukturwandel helfen. Sachsen erhält dafür beispielsweise rund 6,5 Milliarden Euro vom Bund.
Die Ampel-Koalition will den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen und mehr erneuerbare Energien einsetzen.