Die "Schnelle Medizinische Hilfe" in der DDR Die 112 der DDR: So kam der Rettungsdienst per Anruf
Hauptinhalt
27. Mai 2022, 20:50 Uhr
Am 11. Februar ist Europäischer Tag des Notrufs. Der Tag wurde bewusst wegen der Notrufnummer 112 ausgesucht, die es seit 1991 gibt. In der DDR gab es seit Mitte der 1970er-Jahre einen zentralen Rettungsdienst. Wer zu DDR-Zeiten einen Notfall hatte, rief die "Schnelle Medizinische Hilfe". Jeder Bürger muss zu jeder Zeit und an jedem Ort notfallmedizinisch betreut werden können.
Um die Notfallversorgung von bedrohlich erkrankten oder durch Unfälle zu Schaden gekommenen Menschen kümmerten sich in der DDR bis 1967 ausschließlich praktische Ärzte. Eine zentrale Struktur der Notfallversorgung existierte nicht. Das änderte sich erst 1967, als das Gesundheitsministerium mit der "Anweisung zur dringlichen medizinischen Hilfe" erstmals Strukturen für ein einheitliches Rettungssystem schuf. Von nun an war ein Notarztsystem für die notfallmedizinische Betreuung zuständig. Von einem wirklich effizienten Rettungswesen konnte allerdings noch immer keine Rede sein.
1976 Schaffung der "SMH"
Auf der 15. Konferenz der Gesundheitsminister der RGW-Staaten im Juni 1974 in Budapest der "medizinische Notfall" verbindlich definiert. Das Gesundheitsministerium der DDR verabschiedete Richtlinien, in denen die Schritte vom ärztlichen Hausbesuch bis zum Einsatz bei lebensbedrohlichen Notfällen zur besseren Versorgung von Notfallpatienten genau festgelegt wurden. Die entscheidende Neuerung war der weitreichende Beschluss, einen zentralen Rettungsdienst - die "Schnelle Medizinische Hilfe" (SMH) - ins Leben zu rufen.
1976 nahm die "SMH" ihren Dienst zunächst in zehn der insgesamt 14 Bezirksstädte sowie in vier Kreisstädten auf. Drei Jahre später, am 12. Juni 1979, erteilte das Gesundheitsministerium die Anweisung, dass jeder Bürger zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort zügig die nötige notfallmedizinische Hilfe erhalten müsse. Das vor allem in ländlichen Regionen durchaus noch löchrige Netz der "SMH" wurde daraufhin in den folgenden Jahren auf die gesamte Republik ausgedehnt.
Notrufnummer 115
Die "SMH" hatte in jeder Stadt der DDR eine Leitstelle und war der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen im jeweiligen Rat des Kreises oder Rat des Bezirks unterstellt. Die in der gesamten DDR gültige Notrufnummer wusste jedes Kind: 115. Bei der "SMH" gingen die Notrufe ein und es wurde entschieden, ob ein Fahrzeug der "SMH" oder eines der "Dringlichen Medizinischen Hilfe" (DMH) ausrücken muss. Die "DMH" kam zum Einsatz bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen. Das Team eines solchen Fahrzeugs gehörten: ein Notfallmediziner, eine Fachkrankenschwester oder Fachkrankenpfleger,. sowie ein Krankentransporteur.
Ende des zentralistischen Rettungswesens
Mit dem Ende der DDR wurden sowohl die "Schnelle Medizinische Hilfe", als auch die "Dringliche Medizinische Hilfe" aufgelöst. Seither übernehmen im Auftrag von Städten, Gemeinden oder Landkreisen diverse Rettungs-Organisationen, wie etwa Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe oder Malteser Hilfs-Dienst die Rettungsdienstaufgaben.