Auflösung der DDR-Bezirke Mein Land - Dein Land: Streitfälle bei Ländergründung
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17. Juni 2011, 11:17 Uhr
Der Gedanke, bei der Wiedergründung der Länder die Grenzen von 1952 zugrunde zu legen und einfach die Bezirke zusammenzuführen, war nicht unproblematisch. Denn die Bezirksgrenzen deckten sich nicht mit den alten Landesgrenzen.
Nach der Auflösung der Länder im Jahre 1952 wurde die DDR in 15 Bezirke aufgeteilt. Dabei wurden zum Teil historisch gewachsene Territorien durchtrennt, zugleich wurden die Kreise neu gegliedert und zumeist verkleinert. So konnte man 1990 nicht einfach die vorhandenen Bezirke zu Ländern zusammenschließen. In jedem der neuen Länder gab es Gebiete, die einfach nicht zugeordnet werden konnten. Am Ende gab es in 15 Kreisen Streitigkeiten um die geplante Landeszugehörigkeit.
Welches Recht hatte die Bevölkerung bei der Entscheidung über die Landeszugehörigkeit? Die Regierung schwankte in ihrer Einschätzung. Noch am 02. Mai 1990 hatte sie Volksabstimmungen vorgeschlagen. Am 6. Juni wurde diese Maßgabe allerdings per Regierungsbeschluss durch unverbindliche, von den Kreistagen zu bestätigende Bürgerbefragungen ersetzt. Das Argument für die Kehrtwende lautete: Man wolle die Kommunalvertretungen, die im Mai 1990 erstmals frei gewählt worden waren, nicht gleich wieder in einer wichtigen Frage entmündigen.
Streitfall Altenburg
Nach 1952 war der Landkreis Altenburg geteilt worden. Der nordöstliche Teil wurde zum neuen Kreis Altenburg, der südliche zum Kreis Schmölln. Beide gehörten zum Bezirk Leipzig. Als die Frage der künftigen Länderzugehörigkeit aufkam, bezog Schmölln sofort Stellung für Thüringen. Die Stimmung im Kreis Altenburg entwickelte sich im Frühjahr 1990 in eine andere Richtung. Aus der Zeit der Zugehörigkeit zum Bezirk Leipzig gab es zahlreiche politische und wirtschaftliche Verflechtungen mit der Stadt an der Pleiße. So schlug das Pendel stärker Richtung Sachsen aus.
Die Räte der Kreise Schmölln und Altenburg baten jeweils um eine Befragung der Bevölkerung zur künftigen Länderzugehörigkeit. Sie wurde bewilligt und Mitte Juli 1990 durchgeführt. Bei einer Wahlbeteiligung von 55,3 Prozent erbrachte sie eine Mehrheit von 53,81 Prozent für Sachsen. Für Thüringen votierten 46,19 Prozent. Am 18. Juli tagte der Kreistag, um die vom Gesetz geforderte Empfehlung auszusprechen. Der Landrat beantragte aufgrund der Bürgerbefragung, die Zugehörigkeit zu Sachsen zu erklären. Es kam zu einer geheimen Abstimmung, bei der sich eine Mehrheit von 38 zu 25 Stimmen für Thüringen aussprach - und damit gegen den Antrag des Landrats und gegen das Bevölkerungsvotum.
Der Fall Altenburg in der Volkskammer
In der Volkskammerdebatte am 22. Juli kritisierte der liberale Altenburger Abgeordnete Dieter Gleisberg: "Halten Sie es für demokratisch, wenn Volksbefragungen durchgeführt werden und dann von den Kreistagen ignoriert werden?". Sabine Fache von der PDS in Altenburg berichtete von Verwirrung und Verärgerung in der Bevölkerung: "Viele Bürger stellten mir dazu die Frage, wieso man zunächst Befragungen durchführte, bei denen es den Bürgern nicht bewusst war, ob es sich nur um eine Befragung oder um eine Entscheidungsfindung handelt, um dann am Ende das Ergebnis dieser Befragung nicht zu beachten?" Volker Schemmel, SPD, entgegnete: "Wir waren selbstverständlich über diese Ergebnisse nicht glücklich." Zugleich stellte er aber auch klar: "In dem Territorium fanden Bürgerbefragungen statt, keine Volksentscheide. Ihr Ergebnis stellt eine wichtige, aber nicht die alleinige Grundlage für die Antragstellung der Kreistage dar." Den Vorwurf, das Verfahren sei nicht demokratisch gewesen, beantwortet er lapidar: "Der Ausschuss hat festgelegt, dass das Verfahren rechtens ist. Und was rechtens ist, dürfte wohl auch demokratisch sein."
Streitfall Bad Liebenwerda
Laut Ministerratsbeschluss vom 06. Juni 1990 war für den Kreis Bad Liebenwerda im Süden des Bezirks Cottbus die Entscheidung zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg vorgesehen. Der Kreis hatte von 1946 bis1952 zu Sachsen-Anhalt gehört, zu Brandenburg gab es allerdings enge Verbindungen durch den Bezirk Cottbus, dem der Kreis seit 1952 zugeordnet war. In den Wochen vor der geplanten Bürgerbefragung zeigte sich jedoch, dass in der Bevölkerung noch eine dritte Variante zur Debatte stand, nämlich Sachsen. Dresden lag auch räumlich näher als Potsdam. So entschied der Ministerrat noch einen Tag vor der Abstimmung, Sachsen als zusätzliche Wahlmöglichkeit auf den Stimmzettel zu nehmen.
Das Ergebnis brachte den Kreistag in Schwierigkeiten, hatten sich doch viele Funktionsträger in den Wochen zuvor für ein Zusammengehen mit Brandenburg stark gemacht. 53 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten für den Anschluss an Sachsen, lediglich 25 Prozent für Brandenburg und 21 Prozent für Sachsen-Anhalt. Gleichwohl setzte sich der Kreistag über das eindeutige Bürgervotum hinweg und entschied sich mit 28 gegen 17 Stimmen für Brandenburg. Als Argument führte der Kreistag an: "Es wurde beachtet, dass neben dem Ergebnis der Bürgerbefragung ein Großteil der Bevölkerung an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, ökonomische Begründungen aus der Kreistagssitzung wurden berücksichtigt und auch historische Argumente." Der Kreistag hat damit letztlich die "Nichtwähler" dem Lager der Brandenburg-Befürworter zugeschlagen. Ein zumindest ungewöhnliches Verfahren.
Streitfall Hoyerswerda und das Kombinat "Schwarze Pumpe"
Zu den Absurditäten beim Ziehen neuer Ländergrenzen zählte auch die Aufteilung der Kreise Spremberg und Hoyerswerda. Denn auf dem Gebiet beider Kreise lag das große Gaskombinat "Schwarze Pumpe", einer der wichtigsten Energieerzeuger der DDR. Die Grenze verlief mitten durch das Werksgelände, teilweise sogar durch Betriebsgebäude. Dass Spremberg für Brandenburg votieren würde, war nie fraglich. Aber im Kreis Hoyerswerda zeigte sich bald, dass sich die Mehrheit für Sachsen entscheiden würde.
In beiden Kreisen ging man davon aus, dass das Gelände des Industriekombinats bei der Landesgründung jeweils komplett dem eigenen Kreisgebiet zugeschlagen würde. Volker Schemmel, SPD, sagte in der Volkskammerdebatte, das Problem "Schwarze Pumpe" sei vom Ausschuss durchaus erkannt worden, aber man bleibe bei den Entscheidungen der beiden Kreistage. "Der Ausschuss vertritt den Standpunkt, dass durch die Landesregierungen Brandenburg und Sachsen einvernehmliche Regelungen hinsichtlich des Industriegebiets 'Schwarze Pumpe' erarbeitet und entsprechende Grenzkorrekturen vorgenommen werden sollten. Und das möglichst ohne großen Zeitverzug." Aber es blieb bei den neuen Landesgrenzen. Fortan musste die Leitung von "Schwarze Pumpe" etwa beim Rückbau von stillgelegten Gebäudeteilen zugleich Anträge in Sachsen und in Brandenburg stellen.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch im TV:
MDR | "Machtpoker um Mitteldeutschland" | 22:10 Uhr
Erster Teil: 22. September 2020
Zweiter Teil: 29. September 2020
Dritter Teil: 06. Oktober 2020