Datenschutz im MDR Rundfunkdatenschutzbeauftragter überwacht Einhaltung der Datenschutzvorschriften
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23. Oktober 2024, 16:37 Uhr
Mit dem Datenschutz wird das Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gesichert. Er hat das Ziel, jeden Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen. Zu den schutzwürdigen Daten gehören alle Einzelangaben über persönliche Verhältnisse - Name, Anschrift, Familienstand, Geburtstag usw. - sowie sachliche Verhältnisse - Einkommen, Besteuerungsmerkmale usw. - von natürlichen Personen.
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Aufgrund des Verfassungsgebots der Staatsferne des Rundfunks und gemäß § 42 MDR-Staatsvertrag in Verbindung mit Art. 51 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) obliegt die Aufsicht über den Datenschutz im MDR dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gemäß dem MDR-Staatsvertrag, dem Rundfunkstaatsvertrag, der DSGVO sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des MDR und seiner Beteiligungsunternehmen. In seiner Tätigkeit ist er unabhängig und weisungsfrei. Rundfunkdatenschutzbeauftragter des MDR ist seit August 2018 Stephan Schwarze.
Jeder hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie/er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den MDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.
Kontakt:
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
Stephan Schwarze
Kantstr. 71-73
04275 Leipzig
E-Mail: kontakt@rundfunkdatenschutz.de
https://www.rundfunkdatenschutz.de
Die Rundfunkdatenschutzkonferenz
Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD und ZDF, der Deutschen Welle und des Deutschlandradios haben sich in der Rundfunkdatenschutzkonferenz zusammengeschlossen. Ziel ist, gemeinsam einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung datenschutzrechtlicher Vorgaben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leisten. Sie haben sich zur Aufgabe gemacht, die Auslegung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu vereinheitlichen, Stellung zu datenschutzpolitischen Fragen zu nehmen und insbesondere Orientierungshilfen, Handreichungen sowie Positionspapiere zu inhaltlichen Fragen des Datenschutzes zu veröffentlichen. Die Rundfunkdatenschutzkonferenz hat einen eigenen Webauftritt unter www.rundfunkdatenschutzkonferenz.de. Hier finden sich Informationen über die RDSK sowie alle Empfehlungen, Beschlüsse und weitere Veröffentlichungen.
Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 DSGVO
Überdies gibt es beim MDR einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO, der sich um die tatsächliche Umsetzung der Datenschutzvorschriften und Vorgaben beim MDR kümmert.
Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Beratung und Schulung der MDR-Mitarbeiterinnen und - Mitarbeiter, ebenfalls die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie Unterstützung des MDR bei der Einführung neuer Technik im Hinblick auf den Datenschutz. Auch er ist in der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig und weisungsfrei. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte des MDR ist seit August 2018 Matthias Meincke.
Ungeachtet des Beschwerderechts an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten kann sich jede Person an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden, die Auskunft über die zu ihr beim MDR gespeicherten Daten wünscht oder sich in schutzwürdigen Belangen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt fühlt.
Kontakt:
Mitteldeutscher Rundfunk
Datenschutzbeauftragter
Matthias Meincke
Kantstr. 71-73
04275 Leipzig
E-Mail: datenschutz@mdr.de