Chronik des MDR: 1991 Gründung des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS
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17. Mai 2011, 15:14 Uhr
Mit der deutschen Wiedervereinigung begann auch für Fernsehen und Hörfunk in Ostdeutschland eine neue Zeitrechnung. Die Ministerpräsidenten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens verständigten sich Anfang 1991 auf die Schaffung einer Dreiländeranstalt, die als MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK am 1. Januar 1992 auf Sendung ging.
14. Januar:
Absichtserklärung der Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine gemeinsame Rundfunkanstalt zu errichten.
30. Mai:
Die Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen Dr. Kurt Biedenkopf, des Landes Sachsen-Anhalt Gerd Gies und des Landes Thüringen Josef Duchac unterzeichnen in Erfurt den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk.
5. Juni:
Volkram Gebel wird bis zur Wahl des Gründungsintendanten zum Gründungsbeauftragten für den Mitteldeutschen Rundfunk bestellt.
21. Juni:
Der Sächsische Landtag beschließt das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk.
25. Juni:
Die Landtage von Sachsen-Anhalt und Thüringen beschließen Gesetze zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk.
1. Juli:
Der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk tritt in Kraft.
7. Juli:
Der Sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf beruft nach den Regelungen des Staatsvertrages die konstituierende Sitzung des Rundfunkbeirats ins Leipziger Hotel "Merkur" ein. Dem Rundfunkbeirat des MDR gehören je drei von den Landtagen gewählte Mitglieder an, wobei jeweils zwei Mitglieder nicht dem Landtag angehören dürfen. Zum Vorsitzenden werden Dieter Bauerfeind (Sachsen-Anhalt) und zum Stellvertreter Dr. Albrecht Börner (Thüringen) gewählt. Auf dieser Sitzung wird die Gründung der neuen Rundfunkanstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vollzogen. In seiner ersten Sitzung wählt der Rundfunkbeirat den Gründungsintendanten. Kandidat ist der frühere Hörfunkdirektor des Bayerischen Rundfunks Dr. Udo Reiter. Er wird einstimmig gewählt.
19. August:
Der Rundfunkbeirat trifft auf seiner Sitzung wichtige Entscheidungen. So wird für die künftige Fernsehversorgung des Sendegebietes und für Zulieferungen für die ARD der Standort Wilder Mann in Dresden ausgewählt. Weiterhin werden die Programmdirektoren, der Betriebs-, der Juristische und der Verwaltungsdirektor sowie die Landesfunkhausdirektoren gewählt. Beginn des Aufbaus der Verwaltungs-, Betriebs- und Programmbereiche.
28. Oktober:
Vorstellung des schwarz-rot-gelben MDR-Logos, geschaffen von der Münchener Agentur Top Score.
4. November:
Auf Einladung des sächsischen Ministerpräsidenten tritt der I. Rundfunkrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In der Sitzung werden Dieter Bauerfeind (Sachsen) zum Vorsitzenden, Prof. Dr. Hans Herbert Haase (Sachsen-Anhalt) zum 1. Stellvertreter und Horst Greim (Thüringen) zum 2. Stellvertreter gewählt. Der Gründungsintendant Dr. Udo Reiter wird als Intendant durch den Rundfunkrat bestätigt. Dieser erläutert den Rundfunkratsmitgliedern den Stand des Aufbaus des MDR.
27. November:
Aufnahme des MDR auf der ARD-Hauptversammlung in Hamburg mit Wirkung ab dem 01.01.1992 in die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD).
3. Dezember:
2. Sitzung des Rundfunkrates. Im Mittelpunkt stehen neben dem Bericht des Intendanten die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und die Bildung von Ausschüssen des Rundfunkrates.
Im Dezember erwirbt der MDR das Schlachthofgelände in Leipzig als neuen Standort für die Zentrale.