Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR 2018 - 2019
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14. Oktober 2020, 11:44 Uhr
Dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR obliegt die Aufsicht über den Datenschutz im MDR. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gemäß dem MDR-Staatsvertrag, dem Rundfunkstaatsvertrag, der DSGVO sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des MDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Mit dem Tätigkeitsbericht kommt er seiner Pflicht aus § 42b Abs. 4 des MDR-Staatsvertrages nach.
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Format: PDF
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