Telemedienänderungskonzept "KiKA Telemedien"

14. November 2024, 12:21 Uhr

Der KiKA ist ein Gemeinschaftsprogramm der ARD und des ZDF. ARD und ZDF sind gemeinsam Träger und gleichberechtigte rundfunkrechtliche Veranstalter dieses Kinderangebots. Für die laufenden Geschäfte des KiKA ist der federführende MDR verantwortlich. Der KiKA konkretisiert die inhaltliche Ausrichtung seines Telemedienangebotes gem. § 32 Abs. 1 MStV in einem Telemedienkonzept, das dem Rundfunkrat des MDR zur Genehmigung vorzulegen ist. Dies gilt entsprechend für wesentliche Änderungen eines schon bestehenden Telemedienangebots. Der Rundfunkrat des MDR hat das Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien in der Fassung vom 19.08.2021 in seiner Sitzung am 05.12.2022 genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung gem. § 32 Abs. 7 MStV wurde Anfang Juni 2023 abgeschlossen.

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