Telemedienänderungskonzept "KiKA Telemedien"
Hauptinhalt
16. Juni 2023, 09:41 Uhr
Der KiKA ist ein Gemeinschaftsprogramm der ARD und des ZDF. ARD und ZDF sind gemeinsam Träger und gleichberechtigte rundfunkrechtliche Veranstalter dieses Kinderangebots. Für die laufenden Geschäfte des KiKA ist der federführende MDR verantwortlich. Der KiKA konkretisiert die inhaltliche Ausrichtung seines Telemedienangebotes gem. § 32 Abs. 1 MStV in einem Telemedienkonzept, das dem Rundfunkrat des MDR zur Genehmigung vorzulegen ist. Dies gilt entsprechend für wesentliche Änderungen eines schon bestehenden Telemedienangebots. Der Rundfunkrat des MDR hat das Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien in der Fassung vom 19.08.2021 in seiner Sitzung am 05.12.2022 genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung gem. § 32 Abs. 7 MStV wurde Anfang Juni 2023 abgeschlossen.
-
Format: PDF
PDF (Portable Document Format) ist ein Dateiformat für alle Betriebssysteme. PDF-Dokumente können in Browsern mit dem entsprechenden PlugIn (PDF-Viewer) dargestellt werden.
- Größe: 1,6 MB
Rechtliche Hinweise
Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Der MDR kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.
Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.