Telemedienänderungskonzept "MDR Telemedien"
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27. März 2023, 12:07 Uhr
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisieren die inhaltliche Ausrichtung ihre Telemedienangebote gem. § 32 Abs. 1 MStV in Telemedienkonzepten, die den zuständigen Gremien zur Genehmigung vorzulegen sind. Dies gilt entsprechend für wesentlich Änderungen eines schon bestehenden Telemedienangebots. Der Rundfunkrat des MDR hat das Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien in seiner Sitzung vom 10.10.2022 genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung wurde Ende Januar 2023 abgeschlossen.
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