Auftrag des MDR MDR produziert vielfältige und frei zugängliche Programmeangebote
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23. Oktober 2024, 16:37 Uhr
Im Auftrag der Gesellschaft produziert der MDR für alle Menschen in Mitteldeutschland - und über die Gemeinschaftsangebote wie Das Erste oder KiKA für ganz Deutschland - ein frei zugängliches und vielfältiges Programmangebot mit Inhalten aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Um möglichst viele Menschen täglich zu erreichen, richten sich die Angebote des MDR an unterschiedliche Alters- und Zielgruppen.
Diskurs für die Meinungsbildung
Aufgrund seiner regionalen Verantwortung verbindet der MDR die Menschen miteinander. Durch freien und uneingeschränkten Zugang zu seinen trimedialen Angeboten stellt der MDR zudem eine Gesamtöffentlichkeit her. So können sich die Menschen in den drei Bundesländern seines Sendegebietes am politischen und gesellschaftlichen Diskurs beteiligen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die demokratische Gesellschaft und ein wichtiger Teil des MDR-Auftrags.
Staatsverträge regeln den Auftrag
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ist festgelegt im Medienstaatsvertrag, der von allen Landesparlamenten demokratisch beschlossen wurde. Er definiert auch die Zahl der Programme, die wesentlich zur Meinungs- und Medienvielfalt in Deutschland beitragen.
Die spezifischen Aufgaben des MDR regelt der MDR-Staatsvertrag, der am 31. Mai 1991 von den damaligen Ministerpräsidenten der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet wurde. Danach gehören Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu seinem Programmauftrag. Außerdem dient der MDR der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (MDR-Staatsvertrag, § 6, Absatz 1).
Auch Internet-Angebote gehören zum Auftrag
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ausdrücklich auch die Onlineangebote. Im Rahmen des so genannten dualen Systems bestehen die öffentlich-rechtlichen Angebote von ARD, ZDF sowie Deutschlandradio und die kommerziellen Veranstalter nebeneinander. Die ARD-Satzung regelt die Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten und die Gestaltung des gemeinsamen Fernsehprogramms Das Erste. Die MDR-Satzung legt die Aufgaben der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat sowie der Intendantin bzw. des Intendanten fest. Geregelt wird außerdem, wie der MDR mit den ihm zu Verfügung gestellten Finanzmitteln umzugehen hat.
MDR-Berichte
Der MDR-Geschäftsbericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse des jeweils vergangenen Jahres unter anderem bei Produktion, Technik und Verwaltung, der Vermögens-, Finanz- sowie Ertragslage. Außerdem enthält er einen Ausblick auf das kommende Jahr. Der Geschäftsbericht vermittelt auch einen umfassenden Einblick in die Vermögens- und Ertragsverhältnisse des MDR einschließlich seiner Beteiligungsunternehmen.
Rundfunkbeitrag ist im Staatsvertrag verankert
Seit dem 1. Januar 2013 steht die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Bürger unter dem Motto "Eine Wohnung - ein Beitrag". Der Rundfunkbeitrag garantiert eine von wirtschaftlichen und politischen Interessen unabhängige Berichterstattung. In der 15. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags sind die gesetzlichen Grundlagen dazu festgehalten.