Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch vor einem Ultraschallbild 2 min
Video: Ein Jahr lang hat eine Expertenkommission in Deutschland Empfehlungen für rechtliche Änderungen beim Schwangerschaftsabbruch ausgearbeitet. Die Kommission empfiehlt die Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Ab Mitte 2025 Dänemark will Schwangerschaftsabbrüche bis zur 18. Woche erlauben

03. Mai 2024, 16:41 Uhr

Frauen in Dänemark soll es künftig möglich sein, Schwangerschaften auch bis zur 18. Woche abbrechen zu können. Die Regierung rechnet nicht damit, dass die Zahl der Abbrüche dadurch deutlich ansteigen wird. Das Gesetz soll Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

In Dänemark sollen Frauen in Zukunft bis zum Ende der 18. Schwangerschaftswoche selbstbestimmt abtreiben können. Das teilte das dänische Innen- und Gesundheitsministerium am Freitag mit. Bislang liegt die Grenze für Schwangerschaftsabbrüche in Dänemark bei zwölf Wochen.

Die dänische Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde sagte laut einer Mitteilung: "Es gibt keinen medizinischen Beleg für die jetzige Grenze und es deutet auch nichts darauf hin, dass es deutlich mehr oder spätere Schwangerschaftsabbrüche geben wird, wenn wir die Grenze anheben." Die Gesetzesänderung soll Mitte 2025 in Kraft treten. Sie sieht außerdem vor, dass 15- bis 17-Jährige auch ohne die Erlaubnis ihrer Eltern oder die Zustimmung durch eine Kommission einen Abbruch vornehmen dürfen.

Schwangerschaftsabbruch ohne Angabe von Gründen

Dänemark war eines der ersten westeuropäischen Länder, in denen Frauen das Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch bekommen haben. Seit 1973 können Schwangere mit Wohnsitz in Dänemark bis zum Ende der zwölften Woche eine Schwangerschaft abbrechen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Zudem ist der Abbruch für Staatsangehörige kostenfrei. Auch nach der 12. Woche sind Abtreibungen unter gewissen Bedingungen möglich, bedürfen jedoch der Erlaubnis einer Kommission.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch laut dem Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch nur straffrei, wenn zuvor ein verpflichtenden Beratungsgespräch stattgefunden hat und der Abbruch spätestens in der 12. Woche durchgeführt wird. Vor den Beratungsstellen protestieren zudem immer wieder Abtreibungsgegner. In Schweden ist der Abbruch bereits bis zur 18. Schwangerschaftswoche möglich.

dpa (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Mai 2024 | 12:30 Uhr

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