Regierungswechsel Polens Parlament hat Donald Tusk mit Regierungsbildung beauftragt

11. Dezember 2023, 21:41 Uhr

In Polen ist der Weg für einen Regierungswechsel frei. Die amtierende Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat erwartungsgemäß die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren. Der Auftrag zur Regierungsbildung ging am Montagabend an das Bürgerbündnis von Donald Tusk.

Polens amtierender Ministerpräsident Mateusz Morawiecki ist mit seinem neuen Kabinett wie erwartet im Parlament gescheitert. Für Morawieckis nationalkonservative PiS-Regierung stimmten am Montag 190 der 456 anwesenden Abgeordneten. 266 stimmten dagegen.

Damit gibt die PiS nach acht Jahren Regierungszeit die Macht ab. Der Weg ist frei für eine pro-europäische neue Regierung unter dem bisherigen Oppositionsführer Donald Tusk. Polens Parlament hat ihn als künftigen Regierungschef nominiert. Für den Chef der liberalkonservativen Bürgerkoalition (KO) stimmten am Montag 248 der 449 anwesenden Abgeordneten. Der 66-jährige Danziger will am Dienstag sein neues Kabinett vorstellen und ebenfalls die Vertrauensfrage im Parlament stellen. Da Tusk die Mehrheit hinter sich hat, dürfte er aller Voraussicht nach bestehen.

Bei der polnischen Parlamentswahl im Oktober war die PiS zwar stärkste Partei geworden, hatte ihre Regierungsmehrheit aber verloren. Drei pro-europäische Parteien der bisherigen Opposition unter Führung von Tusk errangen eine klare Mehrheit von 248 der insgesamt 460 Sitze im Sejm.

Den Abschied von der Macht zögerte die PiS mit Hilfe von Präsident Andrzej Duda über knapp acht Wochen hinaus. Trotz der Mehrheitsverhältnisse im Parlament vergab Duda den Auftrag zur Regierungsbildung an Morawiecki und vereidigte dessen Kabinett. Von vornherein war absehbar, dass diese Regierung nur zwei Wochen im Amt bleiben würde.

Polnisches Verfassungsgericht: EU-Zwangsgelder seien verfassungswidrig

Noch am Montag hat das polnische Verfassungsgericht, das unter dem Einfluss der nationalkonservativen PiS steht, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen verhängte Zwangsgelder für verfassungswidrig erklärt. Die vom EuGH angeordneten Zwangsgelder wegen der umstrittenen polnischen Justizreform und nicht eingehaltener Umweltauflagen beim Kohle-Abbau "stehen im Widerspruch zur polnischen Verfassung", urteilte das Gericht.

Brüssel zufolge erfüllt das polnische Verfassungsgericht nicht mehr die Anforderungen an eine unabhängige Justiz. Grund dafür war unter anderem ein Urteil des Gerichts aus dem Oktober 2021, bei dem es den Vorrang von Europa-Recht gegenüber nationalem Recht infrage gestellt hatte.

dpa/AFP (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. Dezember 2023 | 17:11 Uhr

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