Ex-CDU-Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann
Gegen Mark Hauptmann hatte auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wegen Corona-Maskendeals ermittelt. (Archivbild) Bildrechte: imago images/Christian Spicker

Justiz Verdacht auf Steuerhinterziehung: Verfahren gegen Ex-CDU-Politiker Hauptmann abgelehnt

15. Dezember 2023, 15:09 Uhr

Der Ex-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) soll im Jahr 2021 Steuern hinterzogen haben. Das Amtsgericht Meiningen hat nun eine Verhandlung abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde ein.

Gegen den Thüringer Ex-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann (CDU) wird zunächst nicht wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung verhandelt. Das Amtsgericht Meiningen habe den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag mit.

Der Tatnachweis könne nach vorläufiger Bewertung der Ermittlungsergebnisse "nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden", erklärte das Gericht. Es gehe dabei um den Nachweis vorsätzlichen Handelns. Gegen die Entscheidung des Gerichts habe die Staatsanwaltschaft Meiningen sofort Beschwerde eingelegt.

Vorwurf der Steuerhinterziehung im unteren fünfstelligen Bereich

Laut Gericht wird dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Hauptmann aus Südthüringen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Jahr 2021 eine unrichtige Umsatzsteuerklärung beim Finanzamt Suhl abgegeben zu haben und so Steuern hinterzogen zu haben. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft soll dem Fiskus ein Schaden "im unteren fünfstelligen Bereich" entstanden sein.

Hauptmann hatte 2021 sein Bundestagsmandat aufgegeben und sich aus der Politik zurückgezogen, nach eine mutmaßliche Lobbytätigkeit für Aserbaidschan und Vietnam bekannt geworden war. Gegen Hauptmann hatte auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wegen Corona-Maskendeals ermittelt. Dieses Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit war aber eingestellt worden, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gab.

BGH: Abgeordnete für Maskengeschäfte nicht zu belangen

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bei ihrer Entscheidung auf ähnlich gelagerte Fälle verwiesen. In diesen Verfahren hatten sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen zwei bayerische Politiker nicht haltbar sei. Nach der Rechtssprechung des BGH machen sich Mandatsträger im Kern nur dann der Bestechlichkeit schuldig, wenn sie Vorteile für ihr Abstimmungsverhalten in einem Parlament annehmen.

MDR (jn)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 15. Dezember 2023 | 15:00 Uhr

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