Flur im Hafthaus der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
Viele verurteilte Straftäter gehen lieber ins Gefängnis, statt gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Bildrechte: IMAGO / ari

Ersatzfreiheitsstrafe Arbeit statt Gefängnis: Angebot selten genutzt

06. April 2025, 22:32 Uhr

Gefängnis statt gemeinnütziger Arbeit - vor diese Entscheidung wurden im vergangenen Jahr 3.334 Thüringer gestellt, die zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden. Die meisten entschieden sich für das Gefängnis. Die Gründe sind vielfältig.

Nur wenige Verurteilte in Thüringen entscheiden sich 2024 für eine gemeinnützige Arbeit als Alternative zu einer Geldstrafe. Wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte, wählten im vergangenen Jahr 163 Verurteilte diese Option. Dabei verhängten die Thüringer Staatsanwaltschaften aber Ersatzfreiheitsstrafen in 3.334 Fällen.

Ersatzfreiheitsstrafen werden angeordnet, wenn Verurteilte die verhängte Geldstrafe nicht zahlen können, weil sie beispielsweise mittellos sind. Diese kann der Verurteilte umgehen, indem er sich für gemeinnützige Arbeit zur Verfügung stellt.

Süchtige und Obdachlose gehen lieber ins Gefängnis

Antworten darauf, warum sich nur vergleichsweise wenige Verurteilte für die gemeinnützige Arbeit entscheiden, hat Andrea Elflein. Der Geschäftsleiterin der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen zufolge haben einige Verurteilte etwa Schwierigkeiten, einem geregelten Alltag zu folgen und schafften es nicht, pünktlich und mehrere Stunden bei der Einsatzstelle zu sein.

Ein Obdachloser liegt auf dem Gehweg.
Obdachlose gehen laut Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen lieber ins Gefängnis, statt gemeinnützig zu arbeiten - vor allem in den Wintermonaten. Bildrechte: IMAGO / Michael Gstettenbauer

"Das ist mitunter eine Bevölkerungsschicht, die auch einen Suchthintergrund hat, mit Alkohol oder Drogen", sagt Elflein. Auch die Frage nach einem Obdach spiele eine Rolle. So würden manche wohnungslose Verurteilte gerade im Winter die Haft vorziehen, um der Kälte im Freien zu entkommen.

Das ist mitunter eine Bevölkerungsschicht, die auch einen Suchthintergrund hat, mit Alkohol oder Drogen.

Andrea Elflein Geschäftsleiterin der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen

Mangel an Einsatzstellen für Verurteilte

Grundsätzlich fehle es aber auch an Einsatzstellen, wo die Verurteilten die freie Arbeit leisten könnten. "Es darf eben nur bei gemeinnützigen Vereinen sein und die Einsatzstellen sollten schon halbwegs wohnortnah sein", sagt Elflein. Tafeln, Suppenküchen, manchmal auch Tierheime oder Sportvereine nennt die Expertin als Beispiele für Einsatzorte. 

Wenig Personal, um Straftäter zu betreuen

In Einsatzstellen fehle es zudem an Personal. Zwar solle die Arbeit für die Verurteilten eine Strafe sein. Im Idealfall würden diese aber nicht nur zum Fegen und Ausmisten in die Vereine kommen, sondern mit ihnen werde auch pädagogisch gearbeitet. "Dafür fehlt es aber oft an Personal", berichtet Elflein.

Ein Rechen harkt buntes Laub zusammen.
Laub rechen, Hausmeistertätigkeiten und Müll sammeln sind typische Beispiele für gemeinnützige Arbeit von Straftätern. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Sie räumt ein, dass die Leitung solcher Einsatzstellen mit Anstrengungen verbunden sei, die nicht jeder Verein aufnehmen könne oder wolle. "Dabei ist es so wichtig, den Leuten eine Struktur zu geben. Wir reden von einer Klientel, der vieles noch beigebracht werden muss."

MDR (nis)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. April 2025 | 13:00 Uhr

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