Torsten Czuppon im Thüringer Landtag
Im Juli 2022 war der AfD-Politiker Torsten Czuppon zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

Justitz AfD-Politiker soll Anzeige gegen ihn selbst bearbeitet haben - Gericht bestätigt Geldstrafe

21. März 2023, 14:51 Uhr

Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Torsten Czuppon soll 2019 zwei Männer angezeigt und die Anzeigen als Polizist selbst bearbeitet haben. Das Landgericht Erfurt hat nun die Geldstrafe aus erster Instanz bestätigt.

Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Torsten Czuppon ist erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt bestätigte am Dienstag die Entscheidung aus der ersten Instanz und verwarf die Berufung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Verstoß gegen Hausordnung von Gedenkstätte

Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 2019 zwei Männer angezeigt zu haben und die Anzeigen als Polizist selbst bearbeitet zu haben. Die beiden Männer waren unschuldig. Die Verfolgung Unschuldiger kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag.

Die beiden Männer hatten den AfD-Politiker zuvor angezeigt, weil er bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt der Marke Thor Steinar getragen haben soll. Die Gedenkstätte sah darin einen Verstoß gegen ihre Hausordnung.

Czuppon wiederum bestritt, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben und erstattete Anzeige gegen die beiden Zeugen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung.

Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro

In der ersten Instanz war der AfD-Landtagsabgeordnete im Juli 2022 zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. In dem jetzigen Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten - ausgesetzt zur Bewährung - gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Landgericht hielt es für unerheblich, ob Czuppon tatsächlich ein T-Shirt dieser Marke getragen hatte oder eines, das diesem ähnlich sah. Die Richter hegten aber keinen Zweifel an der absichtlichen Verfolgung Unschuldiger. Er habe als Polizeibeamter die Betreffenden einer Straftat bezichtigt und sei auch dienstlich damit befasst gewesen, hieß es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Richterspruch kann noch Revision eingelegt werden.

MDR (jn,dpa)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 21. März 2023 | 13:00 Uhr

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