Datenschutz Sachsens Regierung streitet weiter gegen Abschaltung der Facebook-Seite
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13. April 2023, 15:17 Uhr
Weil das soziale Netzwerk Facebook Daten von Internetnutzern sammelt und weiterverwertet, ist es Datenschützern ein Dorn im Auge. Sie verlangen die Abschaltung von Profilseiten, wenn die Daten nicht sicher sind. Das bringt Behörden und Institutionen unter Druck. Aktuell schauen sie aufs Verwaltungsgericht in Köln, wo das Bundespresseamt gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten klagt. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte beispielhaft werden.
- Die Landesdatenschutzbeauftragte und Sachsens Regierung streiten sich wegen der Abschaltung von Facebook-Seiten. Die Staatskanzlei hat einen Rechtsanwalt auf die Forderungen antworten lassen.
- Politiker bewerten Forderung der Facebook-Abschaltung unterschiedlich.
- Der Ausgang eines Gerichtsstreits am Kölner Verwaltungsgericht wird nun mit Spannung verfolgt und gilt als richtungsweisend.
In Sachsen wird weiter über ein mögliches Abschalten der Facebook-Seite der Landesregierung diskutiert. Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hatte die Staatskanzlei bis zum 31. März ultimativ aufgefordert, den Facebook-Auftritt des Freistaates offline zu nehmen, wenn er nicht datenschutzsicher gestaltet werden könne. Danach folge ein rechtsverbindlicher Bescheid, der zur Abschaltung zwingen würde, hatte die Datenschutzbeauftragte angekündigt. Dem ist die Staatskanzlei nun mit einem Anwaltsschreiben entgegengetreten, sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber auf Nachfrage von MDR SACHSEN.
Die Staatskanzlei hat sich mit den Ausführungen und der Begründung intensiv auseinander gesetzt und ist der Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben einer Anwaltskanzlei am 31.03.2023 entgegengetreten.
Diskussion um Facebook-Verbot
Wie die anderen Behörden auch, habe auch die Landesregierung "den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürger zeitnah, angemessen und zielgerichtet zu informieren, was gerade in Krisensituationen unerlässlich ist", argumentiert Schreiber. Dazu gehöre für die Regierung "auch der Auftritt bei Facebook".
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Nowak, argumentierte auch bei MDR AKTUELL gegen die Begründungen der Datenschützer. Facebook sei das mit Abstand meist genutzte soziale Netzwerk. Notfalls müsse die Datenschutzgrundverordnung entschärft werden. Der Sprecher für Datenschutz bei den sächsischen Grünen, Valentin Lippmann, hält das Vorgehen der Datenschutzbeauftragten dagegen für nachvollziehbar. Auch in Sachsen-Anhalt wird über den Betrieb der Facebook-Seite der Landesregierung diskutiert.
Warum sehen Datenschützer von Brüssel bis Dresden Facebook so kritisch?
- Sachsens Landesdatenschützerin Hundert sagt, wenn die Staatskanzlei oder eine andere öffentliche Stelle eine Facebook-Fanpage betreibe, mache sie sich zum Handlanger einer Datensammlung. Das sei rechtswidrig.
- Meta Platforms als Betreiber von Facebook sammelt über Cookies persönliche Daten seiner Nutzer, aber auch von Online-Nutzern, die gar kein eigenes Facebook-Profil haben, verwertet und verkauft die Informationen der Nutzerprofile. Ziel ist "passgenaue Werbung im Auftrag von Unternehmen, Verbänden, Parteien etc. schalten zu können. Welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise konkret verarbeitet werden, bleibt allerdings weitestgehend unklar", kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Kurzum: Mit den deutschen Datenschutzregeln ist das nicht vereinbar.
- Genau das hatte auch der Europäische Gerichtshofs 2018 als rechtswidrig eingestuft. Danach müssen öffentliche Institutionen auf ihren Internetseiten die Speicherung personenbezogener Daten verhindern. Das Facebook-Modell lässt das aber nicht zu.
Wie mache ich meine Facebook-Seite datensicher?
- Informationen zur datensicheren Gestaltung der eigenen Facebook-Seite finden Betreiber und Nutzende auf der Internetseite des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Klage in Köln: beobachten und abwarten
Aktuell klagt das Bundespresseamt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten, den Betrieb von der Facebook-Seite einzustellen. Damit wolle man "in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten schaffen", sagte eine Sprecherin der Bundesregierung Mitte März Nachrichtenagentur AFP. Auch Sachsens Staatskanzlei hält so eine grundsätzliche Rechtsklarheit für unerlässlich. Laut Regierungssprecher Schreiber erwartet man, dass alle Datenschutzbeauftragten das Kölner Verfahren als ein Musterverfahren ansehen und den Ausgang abwarten.
MDR (kk/kav)/MINA/dpa