Energiekrise und Weihnachten Heizkosten sparen im Winter: Mieterverein warnt vor Schimmel im Frühling
Hauptinhalt
26. Dezember 2022, 16:00 Uhr
Mieterinnen und Mieter müssen wie viele andere Sachsen die gestiegenen Heizkosten im Blick haben, wenn sie nicht in die roten Zahlen rutschen wollen. Manch einer heizt deshalb zum Fest und über die Weihnachtsfeiertage nur einen Raum. Doch ungenügend beheizte Wohnungen können zu neuen Problemen und Mietrechtsstreitigkeiten führen, warnen Wohnungsverbände und der Mieterverein Dresden. Sie erinnern an eine wichtige Mieterpflicht.
- Laut Mieterverein gibt es keine gesetzliche Mindesttemperatur zum Heizen für Wohnungen.
- Mieterverein warnt vor kalter Wohnung: Mieter haben eine Obhutspflicht, ausreichend zu heizen.
- Wohnungsgenossenschaften warnen vor Schimmelbildung in zu kalten Räumen.
In der Energiekrise verzeichnet der Dresdner Mieterverein steigenden Beratungsbedarf. Rechtsberater Florian Bau nennt MDR SACHSEN als Grund "aktuell häufig Briefe an die Mieter, in denen die Zahlung einer erhöhten Vorauszahlung gefordert wird". Auch Dresdens größter Vermieter, Vonovia, habe im November 2022 "einen großen Teil der eigenen Mieter und Mieterinnen zur Zahlung einer höheren Heizkostenvorauszahlung aufgefordert, begründet mit den gestiegenen Energiekosten". Rechtsberater Bau fürchtet nun, dass im Frühjahr 2023 vermehrt Mieter um Hilfe bitten werden, die im Winter an der Heizung sparten und dann mit Schimmelproblemen konfrontiert würden.
Im Gesetz fehlt konkrete Mindesttemperatur für Wohnungen
Mieter Horst Biener kennt das schon: Der Rentner hatte bereits im vergangenen Winter nur sein Wohnzimmer geheizt. Bis maximal Stufe drei, berichtet der Mann aus Wolfen der MDR UMSCHAU. Nun habe ihm sein Vermieter eine Verdopplung der Nebenkosten angekündigt und ihn dazu aufgefordert, "sein Verbrauchsverhalten zu überprüfen". Wie weit darf das Einsparen von Energiekosten, Heizung und Warmwasser gehen? "Hierzu lassen sich leider keine konkreten Empfehlungen aussprechen", bedauert Rechtsberater Bau. Es gebe "keine konkrete Mindesttemperatur, an die sich Mieter halten können".
Experte: Kalte Wohnungen im Winter verursachen Schimmel
Wie Bau erklärt, gehört es lediglich zu den "Obhutspflichten" von Mietern, "dass die Mietsache ausreichend beheizt und belüftet werden muss". Konkrete Mindesttemperaturen ließen sich daraus aber nicht schließen. "Bei geringerer Raumtemperatur muss im Zweifel öfter gelüftet werden." Da es hier keine konkreten Werte gebe, an die sich Mieter halten können, befürchtet der Mieterverein "ab jetzt und vor allem verstärkt im Frühjahr eine Häufung von Schimmelbildung in vielen Objekten". Das führe "naturgemäß häufiger zu Streit", weiß der Rechtsberater.
Wohnungsgenossenschaften raten von Ein-Raum-Wärme ab
Auch den Verband der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften (VSWG) erreichten laut ihrer Chefin Mirjam Philipp "vereinzelt Informationen, dass Mieter nur noch einen Raum beheizen". Das sei dringend zu vermeiden, "da es Mieter und Bausubstanz gleichermaßen belastet", warnte sie auf Anfrage von MDR SACHSEN. Der Schimmel könne sich bei zu niedrigen Raumtemperaturen, schlechter Lüftung und hoher Feuchtelast gut vermehren. Dies schade nicht nur der Bausubstanz, sondern auch der Gesundheit.
Tipp: Vernünftig lüften und gleichmäßig heizen
Die im Verband vertretenen mehr als 200 Wohnungsgenossenschaften mit rund 300.000 Wohnungen rieten daher "zu verantwortungsvollem Lüftungsverhalten und zu einem gleichmäßigen Heizen der Wohnung", sagt Philipp. Dazu gebe es eine Palette von Sparmöglichkeiten "vom einfachen Austausch alter Glühbirnen gegen neue LED-Leuchten bis hin zur Errichtung effizienter Smart Control-Lösungen, die den Verbrauch täglich zeigen und sich individuell steuern lassen".
Vor Wintereinbruch hatten sächsische Gesundheitsämter wegen der Energiekrise bereits vor der Ausbreitung von Legionellen im Trinkwasser gewarnt, wenn die Temperatur zu niedrig gewählt werde.
MDR (wim)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Tipps im Radio | 06. Dezember 2022 | 07:06 Uhr