Linksextremismus BGH Karlsruhe verhandelt im Februar über Urteil zu Lina E.
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18. Oktober 2024, 05:05 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am 6. Februar 2025 in einer mündlichen Hauptverhandlung mit dem Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. befassen. Das teilte das höchste deutsche Strafgericht am Donnerstag mit.
OLG-Urteil seit Mai 2023 nicht rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Trotzdem kam sie nach 2,5 Jahren in Untersuchungshaft zunächst frei. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss die junge Frau erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig ist. Diese Frage haben die Karlsruher Richterinnen und Richter auf dem Tisch. Ob sie noch am selben Tag ein Urteil fällen, ist unklar.
Was wird Lina E. und den Mitangeklagten vorgeworfen? (zum Ausklappen)
Im Prozess wogen die Vorwürfe gegen E. und ihre Mitangeklagten schwer. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. E. gilt bei der Anklagevertretung als Kopf dieser Gruppe. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich.
Ankläger und Verurteilte gingen in Revision
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Angeklagte hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Die oberste deutsche Anklagebehörde hatte acht Jahre Haft für die aus Kassel in Hessen stammende Studentin beantragt. Lina E. wendet sich beim BGH gegen ihre Verurteilung.
Gerichtsurteil mit Folgen
Nach dem OLG-Urteil 2023 hatten Sympathisanten erst direkt am Gericht protestiert, dann bundesweit für Demos am sogenannten Tag X in Leipzig mobilisiert. Hunderte wollten gegen die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. demonstrieren. Das wurde jedoch untersagt, ebenso eine Ersatzveranstaltung.
Es kam zu gewaltsamen Ausschreitungen. Mehr als 1.000 Menschen wurden von der Polizei über Stunden eingekesselt und erkennungsdienstlich behandelt, darunter auch Minderjährige. Zum "Tag X" und wegen der Einkesselung laufen bis heute juristische und datenschutzrechtliche Ermittlungen.
MDR (kk)/dpa