Ende der Sommerferien Krokodil als Mitbringsel: Was der Zoll am Flughafen im Gepäck findet
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19. August 2023, 08:30 Uhr
In dieser Woche gehen die Sommerferien in Sachsen zu Ende. Damit endet auch die Reise- und Urlaubszeit für die meisten Familien. Für viele gehört ein Mitbringsel aus dem Urlaub dazu - einige davon landen allerdings beim Zoll. MDR SACHSEN hat sich am Flughafen Leipzig/Halle angeschaut, was die Beamtinnen und Beamten alles aus den Koffern ziehen.
Auf einem Tisch der Asservatenkammer des Zolls am Flughafen Leipzig/Halle liegt ein Kaiman. Das ausgestopfte Minikrokodil ist nur eines von unzähligen Urlaubs- und Reisemitbringseln, die die Beamten am Flughafen beschlagnahmt haben. Jetzt, wenn die Reisezeit zu Ende geht, stapeln sich die Funde.
Giftiges Spielzeug und Walrosszähne
Das "Sortiment" reicht von Medikamenten mit verbotenen Substanzen über Kinderspielzeug mit giftigen Farben bis hin zu gefälschten Goldmünzen. Und natürlich stangenweise Zigaretten. "Die mitzubringen, das hat sich nicht gelohnt", erzählt einer der Reisenden. Denn jetzt müsse er Zoll und Strafe nachzahlen.
Dabei sind die Bestimmungen klar, sagt Philipp Mitteldorf vom Zoll Leipzig: "Alles, was unter den Artenschutz fällt, darf nicht eingeführt werden." So habe man beispielsweise Polarfuchsfell beschlagnahmt, ein in Alkohol eingelegtes Seepferdchen oder ein Messer aus einem Wallrosszahn. Das seien "selbstverständlich klare No-Gos".
Freigrenze und Fälschungen
Bei anderen und weitaus üblicheren Souvenirs sind die Regeln aber etwas lockerer, erzählt Heike Wilsdorf vom Hauptzollamt in Dresden. Bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro dürfe zollfrei eingeführt werden. "Wir werden niemanden rausziehen, wenn er im Urlaub die Turnschuhe vergessen hat und dann augenscheinliche Markenware kauft, die sich als Fälschung entpuppt. Das darf man natürlich mitbringen", erzählt die Beamtin.
Allerdings bleibe gefälschte Ware erst einmal beim Zoll liegen, denn: Der Markeninhaber habe das letzte Wort, sagt Wilsdorf. Der Zoll schicke Bilder und Beschreibung an den Markeninhaber und dann darf dieser darüber entscheiden, was mit der Ware passiert.
Vor der Reise an den Rückflug denken
Wer sicher gehen will, könne vor und während der Reise auf der Internetseite des Zolls alle Bestimmungen nachlesen, sagt Wilsdorf. Einen Tipp hat sie aber noch: Wenn man sich vor dem Urlaub beispielsweise eine neue Kamera gekauft hat, sollte man das vor dem Flug beim Zoll melden. "Wir stellen dann eine sogenannte Nämlichkeitssicherung aus." Aus dem Formular gehe klar hervor, dass das Gerät bei der Rückkehr nicht zu verzollen ist. Dann gibt es auch nach dem Urlaub keine Probleme.
MDR (ben/Lukas Meister)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Guten Morgen Sachsen | 14. August 2023 | 07:20 Uhr