Ein weißes E-Auto lädt an einer Ladesäule der Leipziger Stadtwerke.
An Ladesäulen der Stadtwerke Leipzig fallen – wie bei vielen Betreibern solcher Ladepunkte – tagsüber Blockiergebühren an. Bildrechte: IMAGO / PicturePoint

Elektromobilität Was es mit der Blockiergebühr an Ladesäulen der Leipziger Stadtwerke auf sich hat

15. Mai 2024, 06:31 Uhr

MDR AKTUELL-Hörer Thomas Schneiderheinze fährt seit einigen Monaten ein Firmenfahrzeug mit Hybrid-Antrieb, das er nachts oft an einer Ladesäule der Leipziger Stadtwerke auflädt. Als er seine ersten Abrechnungen erhielt, stellte er fest, dass ihm neben den eigentlichen Gebühren für das Aufladen des Autos auch Standgebühren in Rechnung gestellt werden. Unser Hörer fragt sich nun, wie die Höhe dieser Gebühren zustande kommt und ob es bei anderen Betreibern von Ladesäulen ähnliche Regelungen gibt.

Jan Kröger, Moderator und Redakteur
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Laut seinen Abrechnungen zahlt Thomas Schneiderheinze eine Standgebühr von etwa 2,50 Euro pro Stunde. Diese Zusatzkosten – auch Blockiergebühren genannt – können Ladesäulenbetreiber in ihren Geschäftsbedingungen festlegen.

Blockiergebühren sind deutschlandweit üblich

Das tun sie deutschlandweit und nicht nur in Leipzig, erklärt Katharina Lucà vom ADAC: "Jeder Anbieter legt selber fest, ob er minütlich oder stündlich abrechnet. Das sind ganz unterschiedliche Preise, aber das kommt einem jetzt bei der Betrachtung, was man so kennt, nicht besonders hoch vor."

Doch was rechtlich einwandfrei ist, ist nicht zu jeder Zeit im Sinne der Kunden. Die ADAC-Vertreterin sagt: "Generell können wir gut verstehen, dass Anbieter vor allem tagsüber eine Blockiergebühr erheben, weil man natürlich die Ladesäule wieder frei machen möchte. Aber nachts sieht die Sache natürlich etwas anders aus."

Standzeitzuschlag eigentlich nur tagsüber fällig

Genau solche nächtlichen Gebühren stören Thomas Schneiderheinze. Und ab hier kann etwas nicht stimmen, denn alle Beteiligten erklären: "Wir sind es nicht, die dieses Geld verlangen."

Da ist zum einen Aral, dessen Tankkarte Thomas Schneiderheinze zum Laden nutzt. Von dort heißt es schriftlich: "Bei dem Kunden handelt es sich um einen Aral-Flottenkunden, der an einer Ladesäule der Stadtwerke Leipzig lädt. Wie viele andere Betreiber von Ladesäulen berechnen auch die Stadtwerke Leipzig eine Blockiergebühr, wenn Kunden anderer Ladeanbieter an deren Säulen laden."

Doch zur Blockiergebühr der Leipziger Stadtwerke erklärt deren Sprecher Frank Viereckl: "Der Preis für den Standzeitzuschlag beträgt 8,33 Cent pro angefangener Minute. Und er fällt nur tagsüber zwischen 8 und 20 Uhr an." Was also läuft hier schief? "Da kann es sich nur um einen technischen Fehler handeln", sagt Viereckl: "Der Kunde kann sich gern jederzeit an mich wenden oder ans Service-Center und dann wird ihm die Gebühr erstattet. Wir wollen von keinem Kunden verlangen, dass der in der Nacht sein Auto abklemmen und einen Wecker stellen muss."

Das Rätsel um die Blockiergebühr müssen also unser Hörer, sein Arbeitgeber und die Leipziger Stadtwerke lösen.

Kommunale Betreiber von Ladesäulen beherrschen den Markt

Bleibt Thomas Schneiderheinzes letzte Frage: Was kann er dagegen tun, dass es in der Nähe seiner Wohnung offenbar nur Ladesäulen der Stadtwerke gibt?

Tatsächlich betreiben diese laut einer Marktanalyse aus dem letzten Jahr 81 Prozent aller Ladepunkte in Leipzig. Auch das Bundeskartellamt kritisiert die vorherrschende Stellung kommunaler Anbietern seit mehreren Jahren. Der einzelne Verbraucher habe dagegen jedoch keine Handhabe, erklärt Katharina Lucà vom ADAC. Das sei vielmehr eine politische Frage; "Das hoffen wir auch, dass sich private und kommunale Anbieter von Ladesäulen am Ende den Markt teilen werden. Das würde sich natürlich irgendwann auch günstig auf die Ladepreise auswirken. Deswegen hoffen wir schon, dass da mehr Wettbewerb in den Markt gerät."

E-Autos werden geladen. 1 min
Bildrechte: IMAGO / Christian Ender

In der Zukunft, die Katharina Lucà vorschwebt, hätten dann auch Blockiergebühren keinen Platz mehr. Denn gäbe es genügend Ladesäulen, müsste auch niemand dazu gedrängt werden, sie so schnell wie möglich wieder frei zu machen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Mai 2024 | 06:20 Uhr

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