Medizinische Hilfe Krank am Feiertag: Bereitschaftspraxen in Sachsen helfen Patienten

31. Dezember 2022, 16:27 Uhr

Feiertag und plötzlich krank - was nun? Die Kassenärzte verweisen auf ihren Bereitschaftsdienst. Das entlastet Notaufnahmen und garantiert kompetente Behandlung von Akutfällen. Krankenscheine werden aber nicht verlängert und auch keine Folgerezepte ausgestellt. Wie dringend medizinische Hilfe nötig ist, müssen Patientinnen und Patienten oder Angehörige Erkrankter aber selbst entscheiden. Bei Lebengefahr gilt: Immer den Rettungsdienst über Notruf 112 alarmieren.


Nicht jede akute Erkrankung ist ein Fall für die Notaufnahme. Dennoch kann schnelle ärztliche Hilfe erforderlich sein. Für Menschen mit nicht lebensbedrohlichen Symptomen haben die Kassenärzte in Sachsen deshalb die Bereitschaftspraxen etabliert, die an Wochenenden und Feiertagen für Patientinnen und Patienten da sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) teilte mit, der Bereitsschaftsdienst sei für alle Behandlungen zuständig, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können.

39 Bereitschaftspraxen in Sachsen

Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KVS und selbst niedergelassener Arzt, sagte, mit den Bereitschaftspraxen an 39 ausgewählten Klinikstandorten seien in den vergangenen Jahren neue medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen worden. In Verbindung mit dem zu den Bereitschaftsdienstzeiten vorgehaltenen Hausbesuchsdienst werde damit eine flächendeckende ambulante Versorgung im Freistaat gewährleistet.

Die KVS verweist darauf, dass in den Bereitschaftspraxen keine Krankschreibungen verlängert werden oder sogenannte Wiederholungsrezepte für Medikamente ausgestellt werden. Auch müsse mit Wartezeiten beim Bereitschaftsdienst gerechnet werden.

Auch Hausbesuch des Bereitschaftsdienstes möglich

Unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 ist die Ärztliche Vermittlungszentrale für Patienten telefonisch erreichbar. Dort wird nach einem standardisierten Verfahren eingeschätzt, ob ein Bereitschaftsarzt zum Hausbesuch des akut Erkrankten geschickt wird. "Die Reihenfolge der Hausbesuche wird nach medizinischer Dringlichkeit festgelegt", so die KVS. Gegebenenfalls wird auch der Rettungsdienst alarmiert.

Bei Lebensgefahr immer den Notruf wählen

Generell gelte: Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Vergiftungen sollte immer gleich der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 gerufen werden. Da Bereitschaftspraxen und Notaufnahmen der Kliniken meist räumlich nah beieinander lägen, könne vor Ort auch sehr schnell entschieden werden, ob die Akuterkrankung doch ein Fall für die Notaufnahme ist oder umgekehrt, ob Erkrankten in der benachbarten Bereitschaftspraxis angemessen geholfen werden kann.

MDR (lam)

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