Blumendeko zerstört Staatsanwaltschaft Dresden verlangt 3.000 Euro Strafe für rechten Pöbler

28. Februar 2025, 13:09 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 61-jährigen Mann einen Strafbefehl über 3.000 Euro beantragt. Der Mann steht im Verdacht, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet sowie Sachbeschädigung begangen zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Strafbefehl gegen einen rechten Pöbler beantragt. (Symbolbild) Bildrechte: colourbox.com

Arabisches Geschäft beschädigt

Laut Ermittlungen soll der Beschuldigte am Abend des 23. Juli 2024 auf der Hauptstraße in Riesa mit seiner Gehhilfe auf die Blumendekoration eines arabischen Restaurants eingeschlagen haben.

Dabei sei ein Sachschaden von etwa 100 Euro entstanden. Anschließend soll der Mann lautstark eine nationalsozialistische Parole gerufen haben.

Einschlägig vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft begründet den Strafbefehl mit der einschlägigen Vorstrafe des 61-Jährigen. Beantragt wurde eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro, was einer Gesamtsumme von 3.000 Euro entspricht. Das zuständige Amtsgericht Riesa muss nun entscheiden, ob es dem Antrag stattgibt.

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MDR (ben)/epd

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