Rodelstrecke mit Hinweisschild im Vordergrund
Das Warnschild kennzeichnet eine Rodelpiste bei Oberwiesenthal am Fichtelberg. Ein Schlittenunfall an Sachsens höchstem Berg sorgt seit sieben Jahren für Streitigkeiten und landete im Januar 2023 vor dem Oberlandesgericht. Bildrechte: IMAGO / Hanke

Gerichtsprozess Dauerstreit um Rodelunfall am Fichtelberg droht neue Runde

18. Januar 2023, 16:34 Uhr

  • Eine Schlittenfahrerin verlangt eine fünfstellige Schadensersatzsumme vom Betreiber einer Rodelpiste.
  • Auch nach sieben Jahren Streit reichten den Richtern am Oberlandesgericht die Beweise nicht aus.
  • Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich soll den Streit nun beenden.

Im Rechtsstreit um einen Rodelunfall hat das Oberlandesgericht in Dresden einen Vergleich über 10.000 Euro vorgeschlagen. Der Betreiber einer Rodelbahn am Fichtelberg soll damit eine Frau entschädigen. Die Zahnärztin hatte 2016 beim Rodeln einen doppelten Knöchelbruch erlitten, als sie nach eigener Aussage in ein großes "Loch" gefahren sei. Sie verlangte vom Betreiber mehr als 35.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Nachdem das Landgericht Dresden der Frau nur teilweise Recht gegeben hatte und die Bahnbetreiber jede Schuld von sich wiesen, zogen die Streitparteien vor das Oberlandesgericht (OLG).

Worum geht es im Dauerstreit? - Am 7. Januar 2016 verunglückte eine Zahnärztin beim Rodeln in Oberwiesenthal. Auf einer Naturrodelbahn war sie nach eigener Aussage in ein großes Loch gefahren, gestürzt und hatte sich den Knöchel gebrochen. Sie verklagte den Pistenbetreiber auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.
- Der Betreiber sagt: Die Rodelbahn war an diesem Tag laut Hinweisschildern gesperrt. - Stimmt nicht, sagt die Rodlerin, an diesem Tag seien viele auf der Piste rodeln gewesen.

Quelle: OLG Dresden

Rodelstreit droht neue Runde vor Bundesgerichtshof

Im OLG fiel am Mittwoch jedoch kein Urteil: "Es ist nicht hinreichend geklärt, ob die Naturrodelpiste wirklich gesperrt war", wie das der Pistenbetreiber behauptet, sagte eine Gerichtssprecherin MDR SACHSEN. Der Bahnbetreiber will am Unfalltag mit Hinweistafeln auf die Sperrung hingewiesen haben. Das bestritt der Ehemann der Klägerin. Er war nach eigenen Angaben mit seiner Frau gerodelt, vor dem Sturz aber noch rechtzeitig vom Unfallschlitten gesprungen.

Beide Parteien haben nun zwei Wochen lang Bedenkzeit, ob sie mit dem Vergleich über 10.000 Euro Schmerzensgeld den Streit für immer begraben, sagte eine Gerichtssprecherin MDR SACHSEN. Sollten sie den Vergleich ablehnen, müssten neue Beweise erhoben werden. Möglicherweise lande der Streit dann vor dem Bundesgerichtshof.

MDR (wim)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 18. Januar 2023 | 15:30 Uhr

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