Urteil Bewährungsstrafe nach Angriff auf jüdisches Restaurant in Chemnitz

08. September 2021, 17:43 Uhr

Vor drei Jahren ist am Rande rechtsextremer Ausschreitungen in Chemnitz auch ein jüdisches Restaurant attackiert worden. Der Wirt erlitt dabei Verletzungen. Am Mittwochnachmittag ist der Täter vom Amtsgericht Chemnitz verurteilt worden.

Das Amtsgericht Chemnitz hat einen 30 Jahre alten Mann wegen des Angriffs auf das jüdische Restaurant "Schalom" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Damit wurde der Mann aus Niedersachsen wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus einer Gruppe heraus das Restaurant angegriffen und den jüdischen Wirt mit mindestens einem Stein beworfen hat. Der Geschädigte wurde dabei an der Schulter verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.

Staatsanwalt für Haftstrafe ohne Bewährung

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verlangt. Sie betonte den klaren antisemitischen Bezug der Tat.

Der Verteidiger hingegen hatte einen Freispruch beantragt. In seinem Plädoyer betonte er, dass die Tat seinem Mandanten nicht abschließend zugeordnet werden könne. Es sei unklar, wie der Stein mit der DNA-Spur des Niedersachsen vor das Restaurant gekommen sei und wer überhaupt die Steine geworfen habe.

DNA überführte Angeklagten

Auf den mehrfach vorbestraften Mann waren die Ermittler gekommen, weil eine DNA-Spur auf einem der Steine mit der DNA des 30-Jährigen übereinstimmte. Andere mutmaßliche Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden. Es dränge sich auf, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war, sagte Richter Dominik Börner in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich außerdem zur Teilnahme an den rechtsextremistischen Aufmärschen 2018 in Chemnitz verabredet. Das sei aus einem Chatverlauf ersichtlich. Die Tat passe in sein politisches Weltbild. Auch der jüdische Hintergrund des Opfers sei dem Angeklagten bekannt gewesen.

Angeklagter äußerte sich nicht

Der 30-Jährige sagte am Donnerstag nichts zu den Vorwürfen. Das Gericht hörte aber Zeugen und den Restaurantbetreiber. Er sagte aus, dass er am Abend des 27. August 2018 routinemäßig vor sein Restaurant ging, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist.

Opfer sah in Augen voller Hass

Kurz darauf habe er einen dumpfen Schlag an der Schulter gespürt. Um ihn herum habe es geknallt. Zuvor habe er eine Gruppe dunkel gekleideter Menschen, "eine schwarze Masse", wahrgenommen. Einige Angreifer hätten direkt vor dem "Schalom" auf der Straße gestanden. "Gefühlt waren es hundert Leute, real zwischen zehn bis zwölf Personen", sagte der Betreiber. Sie hätten "Judensau" und "Verschwinde!" gerufen. Einige von ihnen seien vermummt gewesen. Er könne sich noch an Augen erinnern, die voller Hass gewesen seien, sagte der Wirt.

Der Betreiber des "Schalom" ist alteingesessener Chemnitzer. Sein Restaurant wurde auch zuvor schon mehrfach attackiert. Eine Zeugin, die zum Zeitpunkt des Angriffs in dem jüdischen Restaurant saß, berichtete ebenfalls von einem lauten Knall. Als sie nachsehen wollte, was los ist, habe der Wirt sie wieder hinein geschoben und gesagt: "Geh rein, das ist kein Spaß!"

Rechtsextreme Aufmärsche nach gewaltsamem Tod eines Chemnitzers

Der Angriff hatte sich am Rande rechtsextremer Aufmärsche 2018 ereignet, die Chemnitz bundesweit in die Schlagzeilen brachten. Auslöser war der gewaltsame Tod eines 35-Jährigen auf dem Stadtfest. Wegen des tödlichen Angriffs wurde 2019 ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Ursprünglich war der Prozess bereits für Juni 2021 geplant worden. Er wurde aber verschoben, weil die Generalstaatsanwaltschaft kurzfristig weitere Beweismittel vorlegte.

Quelle: MDR/kh/afp/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 08. September 2021 | 19:00 Uhr

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