Enorme Belastung Cannabis-Gesetz-Amnestie: Sachsens Justiz muss 7.000 Fälle überprüfen

23. März 2024, 10:57 Uhr

Das neue Cannabis-Gesetz soll ab 1. April gelten. Die Teillegalisierung soll die Justizbehörden deutlich zu entlasten. Doch die fürchtet erst einmal Überlastung, weil sie tausende alte Fälle überprüfen muss.

Die mit dem neuen Cannabis-Gesetz verbundene rückwirkende Amnestie bedeutet für die sächsischen Justizbehörden viel Arbeit. Von der kommenden Amnestieregelung im Cannabisgesetz sind im Freistaat rund 7.000 Fälle betroffen, "die in relativ kurzer Zeit bearbeitet und geprüft werden müssen. Die Justiz wird die zu prüfenden Fälle nach ihrer Priorität bearbeiten", kündigte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) an.

Übereinander gestapelte Akten
Wegen der rückwirkenden Amnestie im neuen Cannabis-Gesetz, müssen Staatsanwälte Tausende Akten in Sachsen nochmals sichten und neu bewerten. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Cannabis-Gesetz soll Justiz deutlich entlasten  

Der Bundesrat hatte am Freitag das neue Cannabisgesetz bestätigt. Es soll ab 1. April gelten und Anbau, Abgabe, Besitz und Konsum der Droge teilweise legalisieren. Laut Strafgesetzbuch werden alle noch nicht vollstreckten Strafen erlassen, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Justiz entlasten. Sie beziffert das Einsparpotenzial bei den Gerichten mit rund 225 Millionen Euro jährlich, weil dann bestimmte Strafdelikte mit Cannabis-Bezug nicht mehr verfolgt werden.

Viel Arbeit für Staatsanwaltschaften

Justizministerin Meier erwartet aber zuerst einmal eine "enorme zusätzliche Belastung der Staatsanwaltschaften". Sie bedankte sich bei den Mitarbeitenden, "die durch ihren Einsatz und die Inkaufnahme von persönlichen Einschränkungen die praktische Umsetzung des nun beschlossenen Cannabisgesetzes in der Justiz" ermöglichen würden. Staatsanwälte und Rechtspfleger hätten zuletzt wichtige Vorarbeiten geleistet, damit die neuen Regeln rechtssicher umgesetzt werden könnten.

Tausende Fälle sichten und Mehraufwand 

Auch in Thüringen geht das Justizministerium davon aus, dass Staatsanwaltschaften bislang 4.500 abgeschlossene Strafverfahren noch einmal sichten müssen. Für die "technische Auslese und Lektüre der Papierakten" sei mindestens eine halbe Stunde je Fall einzuplanen, sagte ein Sprecher. Er zog diesen Vergleich: Um nur die schon identifizierten Fälle im ersten Schritt zu sichten, wäre ein Mitarbeiter mehr als ein Jahr lang beschäftigt. Elf Mitarbeiter benötigten rein rechnerisch fünf Wochen, wenn sie nur diese Aufgabe hätten.

Um nur die schon identifizierten Fälle im ersten Schritt zu sichten, wäre ein Mitarbeiter mehr als ein Jahr lang beschäftigt.

Oliver Will Sprecher des Justizministeriums Thüringen

Gesamtstrafen für mehrere Delikte neu bewerten 

Ergeben die Akten weitere Hinweise auf einen Straferlass, schließe sich weiterer umfangreicherer Arbeitsaufwand an. Dann müsste im Detail geprüft werden, ob die Tatbestände von den Ausnahmen des neuen Cannabis-Gesetzes gedeckt sind und Haft- oder Geldstrafen zurückzunehmen oder zu senken sind.

MDR (kk, K. Heuke )

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 23. März 2024 | 13:00 Uhr

Mehr aus Sachsen