Spekulationen Hebt Sachsen seinen Bitcoin-Schatz?
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26. Juni 2024, 05:30 Uhr
Sächsische Ermittler haben Anfang des Jahres Bitcoins im Wert von damals zwei Milliarden Euro sichergestellt. Nun soll ein Teil davon auf Online-Plattformen in Umlauf gebracht worden sein. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Es wäre ein brisanter Vorgang, weil das zu Grunde liegende Strafverfahren beim Leipziger Landgericht noch nicht einmal begonnen hat.
50.000 Bitcoins hat der ehemalige Betreiber der illegalen Streamingplattform "movie2k.to" Anfang des Jahres 2024 den deutschen Behörden übertragen. Die Gewinne aus Werbeerlösen und Abofallen hatte der 40-Jährige in der digitalen Währung angelegt. Die Bitcoins waren zum Zeitpunkt der Übertragung rund zwei Milliarden Euro wert, mittlerweile sollen es rund 2,75 Milliarden Euro sein.
Summen, die wohl jeden Finanzminister angesichts klammer Kassen zum Schwärmen bringen dürften - sollten Finanzpolitiker so etwas tun. Denn die sichergestellten Vermögenswerte könnten im Falle einer Verurteilung des Hauptbeschuldigten "zugunsten der sächsischen Staatskasse verwertet werden."
Landgericht Leipzig entscheidet über Verwendung von Krypto-Milliarden
Das geht aus der Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Mario Berger zum Thema hervor. Darin heißt es auch, dass das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige Gericht die entsprechende Entscheidung trifft.
Das ist im konkreten Fall das Landgericht Leipzig. Im April dieses Jahrs hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hier die Anklage erhoben: wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in 220.000 Fällen. Außerdem wegen Geldwäsche in 146 Fällen und Anstiftung zur falschen Verdächtigung.
Auf 350 Seiten hat die Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den Hauptbeschuldigten, Herrn F., und einen zweiten Angeschuldigten aufgelistet. Das maximale Strafmaß für diese Vorwürfe beträgt bis zu 13 Jahre Haft. Das Landgericht Leipzig hat allerdings noch nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Unklar also bisher, wann der Prozess überhaupt beginnt.
Filmschaffende könnten Anspruch auf Entschädigung haben
Bis dahin ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden für die sichergestellten Bitcoins zuständig. Diese gelten bis zu einem entsprechenden, rechtskräftigen Urteil nur als sichergestellt, das erklärte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts MDR SACHSEN auf Nachfrage. Schließlich müsse die Kammer auch entscheiden, ob es im Falle einer Verurteilung eventuell Dritte gibt, die Ansprüche auf Teile der Vermögenswerte hätten.
Im konkreten Fall könnten das beispielsweise Filmschaffende sein, deren Urheberrechte durch die illegale Streamingplattform verletzt wurden. Wohl ahnend, dass die Frage eines etwaigen Verwertungserlöses aus dem Verkauf der Bitcoins in der Verhandlung sehr relevant sein wird, hat die Generalstaatsanwaltschaft die Fragen zur Einziehung der Vermögenswerte in der Anklageschrift auf über 30 Seiten ausgeführt.
Bringen Behörden sichergestellte Bitcoins in Umlauf?
Und nun die Meldungen, dass die Behörden offenbar damit begonnen haben, einen Teil der sichergestellten Bitcoins in Umlauf zu bringen. "Der Spiegel" bezieht sich in seiner Berichterstattung auf die Analysefirma Arkham, die Bitcoin-Transaktionen auflistet. Danach sollen von Adressen, die Arkham dem Bundeskriminalamt und der ehemaligen Streamingplattform zurechnet, in der vergangenen Woche mehrfach Bitcoins im zweistelligen Millionenwert auf Online-Handelsplätze transferiert worden sein.
Was es damit auf sich hat, lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden verweist auch auf Nachfrage von MDR SACHSEN auf das laufende Verfahren. Auch das Justizministerium hüllt sich in seiner Antwort auf die kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Berger weitestgehend in Schweigen zu den Details.
Die Beantwortung von Fragen berge die Gefahr, "dass die umfassende Aufklärung im hiesigen auch wirtschaftlich bedeutenden Strafverfahren erheblich erschwert wird", heißt es. Dazu gehörten im vorliegenden Fall auch Verfahrensabsprachen und geständige Einlassungen.
Auch das wirft Fragen auf. Schließlich war der Hauptbeschuldigte zeitweise untergetaucht. Nach ihm wurde vier Jahre lang international per Haftbefehl gesucht bis er Ende Mai 2023 in Spanien festgenommen wurde. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Sachsen in Untersuchungshaft und wurde dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigelassen, weil er sich zum Verfahren geäußert habe. Am 30. Januar 2024 vermeldete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden dann die bislang umfangreichste Sicherung von Bitcoins durch Strafverfolgungsbehörden in Deutschland.
MDR (mst)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 25. Juni 2024 | 19:00 Uhr
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