Erneuerbare Energien Gesetzesänderung soll schneller Solar- und Windanlagen auf Tagebauflächen bringen
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02. Dezember 2022, 17:14 Uhr
Damit Solarparks und Windräder leichter auf Tagebauflächen errichtet werden können, hat der Bundestag das Baugesetz geändert. Die Landesregierungen können solche Anlagen nun per Verordnung zulassen. Das stößt auf Kritik.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Novelle des Bundesbaugesetzes beschlossen. Damit sollen leichter Windkraft- und Solaranlagen auf ehemaligen Tagebauflächen gebaut werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Bauvorhaben per Verordnung zuzulassen. Damit würde ein langwieriger Genehmigungsprozess wegfallen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben mit den Flächennutzungsplänen in Einklang stehen und Ziele der Regionalentwicklung gewahrt bleiben.
Energiekonzern verspricht sich mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien
Der Energiekonzern LEAG verspricht sich von der Gesetzesänderung profitieren zu können und bewertet sie als "sehr positives Signal". "Gemeinsam mit den Ländern können wir jetzt den Turbo bei der Umsetzung unseres Projektes Gigawatt-Factory anwerfen", sagte ein LEAG-Sprecher. Das Unternehmen plant bis zum Jahr 2030 Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt sieben Gigawatt zu errichten.
Konkret könnte der Beschluss des Bundestags zum Beispiel den Bau eines Solarparks am Kraftwerk Boxberg voranbringen. Auf rund 33 Hektar Rekultivierungsfläche plant die LEAG dort Photovoltaik-Module mit einer Gesamtleistung von 24 Megawatt aufzustellen. 2023/24 soll der Solarpark nach aktueller Planung ans Netz gehen. Noch fehlt dafür allerdings die Baugenehmigung, schreibt die LEAG auf einer Internetseite zum Vorhaben.
Umweltverband: Aufwändig erarbeitete Pläne nichtig
Kritik an der Änderung des Baugesetzbuches kommt vom Umweltverband "Grüne Liga". Das Gesetz sehe vor, dass die Landesregierungen an allen bisher geltenden Planverfahren vorbei Wind- und Solarflächen auf Tagebaugebieten ausweisen können, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Verbandes.
Es ist ein Märchen, dass auf Tagebauflächen keine Konflikte beim Ausbau Erneuerbarer Energien abzuwägen wären. Das kann nur glauben, wer die Region wie eine Kolonie aus der Ferne betrachtet.
In jahrelangen Verfahren seien für die ehemaligen Tagebauflächen vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaften festgelegt worden. Das solle "quasi über Nacht" abgeschafft werden können, befürchtet René Schuster. Außerdem kritisiert die Grüne Liga, dass mit der Gesetzesnovelle ein Flächenmonopol bei den Bergbaubetreibern zementiert werde. Nach Ansicht des Umweltverbands bringt die Gesetzesänderung vor allem Vorteile für Bergbauunternehmen. "Die Tagebauflächen müssen für andere Erneuerbare-Investoren jenseits von LEAG und MIBRAG geöffnet werden, um Marktverzerrungen zu vermeiden", verlangt René Schuster. Windräder auf dem Weg von Verordnungen auf Tagebauflächen zu bringen, schade der Akzeptanz der Energieerzeugungsanlagen in der Bevölkerung.
MDR (mak)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 05. Dezember 2022 | 05:30 Uhr