Solar Werbung für Balkonkraftwerk: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi

18. September 2023, 15:10 Uhr

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Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen den Discounter Aldi wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Werbung für Balkonkraftwerke. Wie die Verbraucherzentrale am Montag mitteilte, wird die erreichbare Leistung der beworbenen Solaranlage deutlich zu hoch angegeben. "Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht", sagte Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Erst Abmahnung, dann Klage

Nach eigenen Angaben habe die Verbraucherzentrale den Discounter bereits abgemahnt und erhebe jetzt Klage auf Unterlassung. Die Supermarktkette gebe in ihrem Online-Shop die Spitzenleistung der beworbenen Anlage mit 600 Watt an. Die Solarmodule könnten jedoch maximal 350 Watt Strom erzeugen, hieß es.

Aldi teilte auf Anfrage von MDR SACHSEN mit, sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen. Laut Mitteilung der Verbraucherschützer beruft sich der Discounter darauf, dass potentielle Kunden in der Werbung nachvollziehen könnten, dass die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung sich lediglich auf den Wechselrichter bezögen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aber "auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen," heißt es von der Verbraucherzentrale.

Förderung für Mini-Kraftwerke

Die sogenannten Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen für den Heimgebrauch. Ihre Anschaffung wird in vielen Städten oder Bundesländern gefördert - auch in Sachsen. Die Anschaffungskosten belaufen sich den Verbraucherschützern zufolge auf etwa 500 bis 1.000 Euro, je nach Leistung.

MDR (ben)/afp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 18. September 2023 | 12:00 Uhr

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