Landtags-Untersuchungsauschuss AfD scheitert mit Klage vor sächsischem Verfassungsgerichtshof
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07. November 2022, 20:48 Uhr
Ein Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag hat sich mit der Kürzung der AfD-Landesliste vor der Landtagswahl 2019 befasst. Die AfD verlangte die Herausgabe von Notizen der Zeugen. Vor dem Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen unterlag nun die Partei - wegen fehlender Begründung.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD im Zusammenhang mit der Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2019 verworfen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Demnach müssen zwei Zeugen des Untersuchungsauschusses des Landtages ihre persönlichen Notizen nicht herausgeben. Die sechs Ausschussmitglieder der Partei sowie weitere 35 Mitglieder der AfD-Fraktion hätten ihren Antrag nicht ausreichend begründet, hieß es zur Begründung.
Zeuge erhob Vorwürfe gegen AfD
Auch der Untersuchungsausschuss des Landtags hatte einen entsprechenden Antrag der AfD-Ausschussmitglieder mit seiner Mehrheit abgelehnt. Daraufhin zog die Partei vor das Verfassungsgericht. Die AfD wollte nach eigenen Angaben mögliche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen aufklären. Einer der Zeugen aus dem damaligen Landeswahlausschuss hatte in dem Untersuchungsausschuss schwere Vorwürfe gegen die AfD erhoben. Es sei Druck auf ihn ausgeübt worden, um die drohende Zurückweisung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl zu verhindern.
AfD setzte Untersuchungsausschuss durch
Der Untersuchungsausschuss war mit Stimmen der AfD-Fraktion eingesetzt worden. Sie vermutet Verstrickungen der Landesregierung in die Kürzung ihrer Landesliste. Die war vor der Landtagswahl 2019 wegen Formfehler von 61 auf 18 Plätze gekürzt worden. Der sächsische Verfassungsgerichtshof nahm diese Kürzung teilweise zurück. Die Partei durfte mit einer 30 Personen umfassenden Liste antreten.
MDR (kbe)