Verfassungsgericht weist Beschwerde zurück Klimaklage gegen Sachsen-Anhalt ohne Erfolg

01. Februar 2022, 19:19 Uhr

Im September hatten Klimaaktivisten mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nun ist klar: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das Land Sachsen-Anhalt nicht zu schärferen Klimaschutzmaßnahmen verpflichten. Die Verantwortung liege beim Bund. Gegen den wird nun wieder geklagt.

Thomas Vorreyer
Bildrechte: MDR/Luca Deutschländer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine sogenannte Klimaklage gegen das Land Sachsen-Anhalt abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde werde "nicht zur Entscheidung angenommen", teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit wird das Land nicht per Urteil zu schärferen Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet.

Gericht: Länder haben keine Vorgaben aus dem Bund

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Verfassungsbeschwerde Anfang September im Namen von drei Aktivisten der Fridays-for-Future-Bewegung eingereicht. Insgesamt wurden so zehn Bundesländer verklagt. Im Fall von Sachsen-Anhalt sollte erreicht werden, dass der Landtag ein eigenes Landesklimaschutzgesetz beschließt.

Anhand der nationalen und internationalen Klimaziele und der Bevölkerungszahl hatte die Umwelthilfe zudem ein Restbudget an CO2 für das Land errechnet: 109,9 Millionen Tonnen. Diese wären beim derzeitigen Ausstoß in etwa vier Jahren verbraucht.

Weil aber genau solche länderspezifischen Budgets oder Reduktionsziele nicht vom Bund vorgegeben werden, könne rechtlich vorerst nicht gegen die Länder vorgegangen werden, begründete das Verfassungsgericht die Abweisung.

Auch könne man derzeit keine Verletzung "bestehender Schutzpflichten vor den Gefahren des Klimawandels" erkennen. Die Anwälte der Umwelthilfe hatten argumentiert, dass ohne entsprechende Klimaschutzmaßnahmen zukünftig verschiedene Grundrechte eingeschränkt würden.

Klimaschutzminister Willingmann will Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigen

Die drei Klimaaktivisten zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Immerhin aber sei deutlich geworden, "dass der Bund klarere Ansagen an die Länder machen muss", sagte Luca Salis stellvertretend für die Gruppe dem MDR. Er will weiter "Druck machen" auf die Landesregierung.

Ähnlich äußerte sich die Geschäftsführung der Umwelthilfe. Der Bund allein trage die Verantwortung, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen einhalte "und die Rechte künftiger Generationen schützt", heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings müssten die Länder ihn dabei stärker durch eigene Maßnahmen unterstützen.

Sachsen-Anhalts Umwelt- und Klimaschutzminister Armin Willingmann (SPD) sagte dem MDR, die Entscheidung aus Karlsruhe käme nicht überraschend. "Wir haben stets darauf hingewiesen, dass sich Sachsen-Anhalt eindeutig zu den Klimazielen des Bundes bekennt." Die Koalition will bis 2026 5,65 Millionen Tonnen des jährlichen CO2-Ausstoßes einsparen. Für das Erreichen solcher Ziele sei es aber entscheidend, dass Bund und Länder nun gemeinsam den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energie-Infrastrukturen beschleunigen würden, so Willingmann.

Umwelthilfe und Aktivisten klagen weiter

In Deutschland wird die Reduktion von Treibhausgasen bislang durch sogenannte Sektorenziele festgelegt. Sektoren sind beispielsweise die Bereiche Gebäude und Verkehr. Anfang Januar nannte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen "in allen Sektoren unzureichend". Die Klimaziele für 2022 und 2023 seien damit kaum erreichbar.

Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Klimaschutzgesetz nicht ausreichend sei. Die alte Bundesregierung von CDU und SPD schärfte nach. Laut Umwelthilfe und Aktivisten gehen die Bemühungen aber nicht weit genug. Sie haben bereits Ende Januar eine neuerliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

MDR (Thomas Vorreyer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 01. Februar 2022 | 11:00 Uhr

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